Die Sicherheitsvorschriften für den Gerüstbau variieren je nach Typ und umfassen hauptsächlich Standgerüste, angehängte Hubgerüste, Kragarmgerüste und Portalgerüste aus Stahlrohren.
1. Boden-/Stehgerüst
Das Fundament muss flach und fest sein, ohne dass sich Wasser ansammelt, und es müssen Entwässerungsgräben oder andere Entwässerungsmaßnahmen außerhalb und um das Gerüst herum angebracht sein. Das Fundament muss über eine ausreichende Tragfähigkeit verfügen und die Mastgrundplatten müssen den Tragfähigkeitsanforderungen genügen, wobei der Sockelboden 50 bis 100 mm über dem natürlichen Boden liegen muss.
2. Angebautes Hubgerüst
Vier Kerngeräte müssen während der Installation überprüft werden: vollautomatische Absturzsicherung, Kippsicherung, Synchronisierungs- oder Lastkontrollvorrichtung, um sicherzustellen, dass ihre technische Leistung den Spezifikationen entspricht.
Die untere Arbeitsfläche muss vollständig mit Gerüstbrettern ohne Lücken, überstehenden Brettern oder losen Brettern gepflastert sein. Unter dem Gerüst ist ein horizontales Sicherheitsnetz aufzustellen oder zur Abdichtung unter den Planken Bambussperrholz zu verwenden.
Von unten beginnend müssen alle zwei Stockwerke zu öffnende Klappplatten zwischen Gerüst und Bauwerk angebracht werden, um vertikalen Schutz zu gewährleisten und zu verhindern, dass kleine Gegenstände herunterfallen und Verletzungen verursachen.
3. Freitragendes Gerüst
Es basiert auf Kragträgern an der Gebäudekante, um die gesamte oder einen Teil der Gerüstlast auf die Gebäudestruktur zu übertragen, und ist über Zuganker zuverlässig mit dem Gebäude verbunden.
Als freitragendes Fundament sind I-Träger oder U-Stahl mit einer Stärke von 16# und höher zu verwenden; Verformungen von Stahlstangen sind strengstens verboten. Für 16# I-Träger muss eine Stahlstange mit einem Durchmesser von ≥25 mm 100 mm vom vorderen Ende entfernt angeschweißt werden, um den vertikalen Pfosten zu fixieren (Verschiebung zu verhindern).
Um die Schweißqualität sicherzustellen, ist eine vollständige Schweißung (Punktschweißen ist nicht zulässig) erforderlich, und die Stahlstange muss 200 mm höher sein als die Oberseite des I-Trägers. Darüber hinaus muss die I-beam-Oberfläche vollständig mit gelber Rostschutzfarbe gestrichen werden.
4. Portalstahlrohrgerüst
Es muss der aktuellen Industrienorm JGJ 128 „Sicherheitstechnische Spezifikation für Portalstahlrohrgerüste im Bauwesen“ entsprechen.
Zu den Hauptkomponenten gehören geschweißte vertikale Stangen, horizontale Stangen und Verstärkungsstangen. Das Fundament muss flach, fest und mit Entwässerungsmaßnahmen ausgestattet sein, mit Bodenplatten und Mastfüßen an der Unterseite.
Bodenstützstangen und andere Komponenten müssen den entsprechenden Spezifikationen entsprechen. Der Winkel zwischen der Diagonalstrebe und dem Boden muss 45° bis 60° betragen und wird mit drehbaren Befestigungselementen an der vertikalen Stange befestigt. Auch die Einstellung der Scherenstreben und Querdiagonalen ist entscheidend, und die Vertikalabweichung der Portalstangen muss den Vorgaben entsprechen.

Zeitpunkt der Veröffentlichung: 2026-05-11 09:15:55


