Gerüstbau-Budgetierung leicht gemacht

I.GerüstBerechnungsregeln
1. Bei der Berechnung von Innen- und Außenwandgerüsten muss die Fläche, die durch Öffnungen wie Türen, Fenster und Hohlräume eingenommen wird, nicht abgezogen werden.
2. Bei Gebäuden mit unterschiedlichen Höhen müssen die Berechnungen für jede Höhe separat durchgeführt werden.
3. Wenn der Leistungsumfang des Generalunternehmers keine Außenwanddekoration umfasst oder wenn für die Außenwanddekoration das Hauptbaugerüst nicht genutzt werden kann, können das Hauptaußengerüst oder dekorative Außengerüstelemente separat angebracht werden.

II. Außengerüste
1. Die Höhe des Außenwandgerüsts wird vom geplanten Außengelände bis zur Traufe (oder der Oberkante der Brüstungswand) gemessen. Die Menge wird in Quadratmetern berechnet, indem die Länge der Außenwandkante (einschließlich Wandpfeilern, die mehr als 240 mm aus der Wandoberfläche herausragen, berechnet anhand der in den Zeichnungen angegebenen Maße und in die Außenwandlänge einbezogen) mit der Höhe multipliziert wird.
2. Bei Mauerwerkshöhen unter 15 m kommen einreihige Gerüste zum Einsatz. Bei Höhen über 15 m oder bei Höhen unter 15 m, bei denen die Fläche der Außenwandtüren, Fenster und Dekorationen mehr als 60 % der Außenwandfläche ausmacht (oder wenn die Außenwand aus Ortbeton oder Leichtblockwänden besteht), wird ein zweireihiges Gerüst verwendet. Bei Gebäudehöhen über 30 m können je nach Projektbedingungen zweireihige Stahlbühnengerüste eingesetzt werden.
3. Bei unabhängigen Stützen (Stützen mit Ortbetonrahmen) basiert die Berechnung auf dem Umfang der Außenstruktur der Stütze, wie in den Zeichnungen dargestellt, plus 3,6 m, multipliziert mit der geplanten Stützenhöhe in Quadratmetern, unter Verwendung des einreihigen Außengerüstelements. Bei Ortbetonträgern und -wänden basiert die Berechnung auf der Höhe vom geplanten Außengelände oder der Oberseite der Bodenplatte bis zur Unterseite der Bodenplatte, multipliziert mit der Nettolänge des Balkens oder der Wand in Quadratmetern, unter Anwendung des zweireihigen Außengerüsts.
4.Bei auskragenden Stahlrohrgerüsten mit Stahlplattform basiert die Berechnung auf der Länge der Außenkante der Außenwand multipliziert mit der geplanten Höhe in Quadratmetern. Das Kontingent für die Plattformauslegerbreite wurde umfassend ermittelt und die im Kontingentposten eingestellte Höhe wird bei der Nutzung übernommen.

III. Innengerüste
1. Für Innenwandgerüste in Gebäuden wird ein einreihiges Innengerüst verwendet, wenn die Höhe vom geplanten Innenboden bis zur Unterseite der Dachplatte (oder der halben Höhe der Giebelwand) weniger als 3,6 m beträgt (bei nicht-leichten Blockwänden). Bei Höhen über 3,6 m, aber unter 6 m kommt ein zweireihiges Innengerüst zum Einsatz.
2. Das Innengerüst wird auf der Grundlage der vertikalen Projektionsfläche der Wand unter Verwendung des Innengerüstelements berechnet. Für verschiedene leichte Blockwände, bei denen keine Gerüstlöcher gelassen werden können, kommt das zweireihige Innengerüst zum Einsatz.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 28.10.2025 10:26:07
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