Leistungsanforderungen an Gerüste und Konstruktionslasten

I.GerüstLeistungsanforderungen
1.Muss die Konstruktionsanforderungen für die Tragfähigkeit erfüllen.
2. Es dürfen keine Verformungen auftreten, die den normalen Gebrauch beeinträchtigen.
3.Muss funktionale Anforderungen erfüllen und über Sicherheitsschutzfunktionen verfügen.
4. Gerüste, die an Ingenieurbauwerken angebracht oder von diesen getragen werden, dürfen keine Schäden an den befestigten Ingenieurbauwerken verursachen.

II. Gerüstbaukonstruktionslasten
Baulasten werden in zwei Kategorien eingeteilt: ständige Lasten (Eigenlasten) und veränderliche Lasten (Nutzlasten).
Ständige Lasten (Totlasten): Berücksichtigen Sie das Eigengewicht verschiedener Gerüstbauteile wie Standrohre, Längs- und Querrohre, Kupplungen usw.
Variable Lasten (Nutzlasten): Berücksichtigen Sie das Eigengewicht von Gerüsthilfskomponenten (Gerüstbretter, Schutzmaterialien), Baulasten und Windlasten.

Die Richtwerte für Baulasten sind wie folgt angegeben:

Mauergerüst: 3 kN/m² (bezogen auf zwei Ebenen gleichzeitigen Betriebs);
Ziergerüst: 2 kN/m² (basierend auf drei Ebenen gleichzeitigen Betriebs);
Werkzeuggerüst: 1 kN/m².

Konstruktionsanforderungen: Liegt die Bemessungslast des Gerüsts unter den oben genannten Anforderungen, muss der Konstrukteur des Gerüstbauplans dies in der sicherheitstechnischen Offenlegung deutlich angeben und während der Nutzung muss eine Kennzeichnung der Belastungsgrenze an der Gerüstkonstruktion angebracht werden.

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Postzeitpunkt: 2025-10-20 11:30:20
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