Muss den Arbeitsanforderungen entsprechen und darf weder die zulässige Tragfähigkeit der Elemente noch die vorgesehene zulässige Belastung (270 kg/m²) überschreiten. Das Gerüst sollte gesamtheitliche statische Maßnahmen zur segmentierten Entlastung übernehmen.
Ⅱ.Anforderungen an Gerüstfundament und -sockel:
Der Bau des Gerüstfundaments und des Gerüstsockels muss auf der Grundlage der Gerüsthöhe und der Bodenverhältnisse vor Ort erfolgen.
Die Höhe des Gerüstsockels sollte 50 mm über dem natürlichen Bodenniveau liegen. Das Gerüstfundament muss eben sein und der verfüllte Boden muss verdichtet sein.
An der Unterseite jedes vertikalen Pfostens (Standrohrs) muss eine Bodenplatte oder ein Fußpolster angebracht werden.
Gerüste müssen sowohl Längs- als auch Querstreben aufweisen. Längsstrebige Streben sollten mit rechtwinkligen Verbindungsstücken in einer Höhe von nicht mehr als 200 mm von der Oberkante des Sockels an den vertikalen Stangen befestigt werden.
Querstreben sollten mit rechtwinkligen Verbindungsstücken an den vertikalen Stangen direkt unter den Längsstreben befestigt werden.
Ⅲ.Strukturelle Anforderungen an horizontale Längsstangen des Gerüsts:
Horizontale Längsmasten sollten an der Innenseite der vertikalen Masten angebracht werden und eine Länge von mindestens 3 Spannweiten haben.
Verbindungen für horizontale Längsmasten sollten Stoßkupplungen verwenden oder überlappt sein (die Überlappung muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Die Überlappungslänge sollte nicht weniger als 1 Meter betragen und mit drei gleichmäßig beabstandeten Drehkupplungen befestigt werden; der Abstand von der Kante der Endkupplungs-Abdeckplatte bis zum Ende des überlappten horizontalen Längsmastes sollte nicht weniger als 100 mm betragen).
Die Breite des Bordbretts sollte nicht weniger als 180 mm betragen. Seitliche Bordbretter sollten auf beiden Seiten an den vertikalen Pfosten befestigt werden, und quer verlaufende Bordbretter sollten die gesamte Breite des Gerüsts abdecken.
Ⅳ.Sicherheitsrisiken und Abbauanforderungen für Gerüste:
Gerüstabbau:
Die Durchführung muss entsprechend der im Bauorganisationsplan festgelegten Abbaureihenfolge und -maßnahmen erfolgen und darf nur nach Genehmigung durch den Bauleiter erfolgen.
Der Verantwortliche der Baueinheit muss eine technische Einweisung zu den Rückbauarbeiten durchführen.
Gerüstreste und Hindernisse am Boden sind zu beseitigen.
Während des Abbaus sollte der Arbeitsbereich abgegrenzt, Warnschilder oder Absperrungen aufgestellt und ein Wachmann eingesetzt werden, um den Zutritt unbefugter Personen zu verhindern.
Ⅴ.Häufige Probleme mit Baugerüsten:
1. Fehlende Kehrstreben oder eine unzureichende Anzahl von Kehrstreben;
2. Kleine horizontale Stangen, die nicht an den Hauptknotenpunkten positioniert sind;
3. Zu großer Abstand zwischen den vertikalen Masten;
4. Fehlende Querstreben oder zu geringe Anzahl an Querstreben;
5. Mangelnde Verbindung/Befestigung an stabilen Strukturelementen;
6. Vertikale Stangen, die ohne Unterstützung hängen;
7. Fehlende Trittpolster oder Polster, die nicht den Anforderungen entsprechen;
8. Gerüstbretter aus Einzelbohlen, unsachgemäß verzurrte/befestigte Bretter und übermäßiger Brettüberstand (Spitze).
Ⅵ.14 Wichtige Punkte, die Sie beim Aufbau eines Gerüsts beachten sollten:
1. Wenn mit der Errichtung vertikaler Masten begonnen wird, sollte alle sechs Felder eine provisorische Diagonalstrebe installiert werden, bis die Wandverbinder installiert und stabil sind. Anschließend können sie gegebenenfalls entfernt werden.
2. Wandverbinder sollten starre Verbindungen haben und mit Spreizdübeln an Betonsäulen und -trägern befestigt werden. Wandanschlüsse sollten in einem Rautenmuster Stockwerk für Stockwerk angeordnet werden, beginnend mit der ersten Stufe der unteren horizontalen Längsstange. Wenn beim Aufbau eine strukturelle Position erreicht wird, die einen Wandverbinder erfordert, muss der Wandverbinder unmittelbar nach der Installation des vertikalen Pfostens, des horizontalen Längspfostens und des horizontalen Querpfostens an dieser Position installiert werden.
3. Stoßverbindungen benachbarter Vertikalmasten dürfen nicht auf gleicher Höhe liegen. Die Spitze jedes vertikalen Pfostens sollte 1 Meter über die Brüstungswand hinausragen.
4. Gerüste müssen über Kehrstreben verfügen. Längsausleger sollten mit rechtwinkligen Verbindungsstücken in einer Höhe von nicht mehr als 200 mm über der Basis an den vertikalen Masten befestigt werden.
5. Horizontale Längsstangen sollten durchgehend um den Gerüstumfang verlaufen und an den Innen- und Außenecken mit rechtwinkligen Kupplungen an den vertikalen Stangen befestigt werden. Sie sollten an der Innenseite der vertikalen Masten angebracht werden und eine Länge von mindestens 3 Spannweiten haben. Horizontale Längsmasten sollten mit Stoßkupplungen verlängert und versetzt angeordnet werden. Die Verbindungen benachbarter horizontaler Masten dürfen nicht gleichzeitig in derselben Spannweite liegen. Die Öffnung jeder Stoßkupplung sollte nach oben zeigen.
6. Querstreben sollten gleichzeitig mit vertikalen Stangen, horizontalen Längsstangen und anderen Komponenten errichtet werden. Das untere Ende aller unteren Diagonalelemente muss auf der Unterlage aufliegen. Querstreben sollten sieben vertikale Pfosten überspannen, wobei das diagonale Element in einem Winkel von 45 bis 60 Grad zum Boden geneigt sein sollte. Die Vorderseite des Gerüsts sollte über 7 Sätze Querstreben verfügen, die Seiten über jeweils 3 Sätze, also insgesamt 20 Sätze. Querstrebige Stahlrohre sollten durch Überlappung mit einer Überlappungslänge von mindestens 1 Meter verlängert und mit 3 Drehkupplungen gesichert werden. Der Abstand von der Kante der Endkupplungs-Abdeckplatte bis zum Ende des Elements sollte nicht weniger als 100 mm betragen. Die Diagonalen der Querstreben sollten mit Drehkupplungen am hervorstehenden Ende des sich kreuzenden horizontalen Quermastes oder am vertikalen Mast befestigt werden.
7. Gerüstbretter müssen vollständig beplankt und eng zusammengefügt sein. Bei einer stumpfen Verlegung sollte die Fuge durch zwei kleine horizontale Stangen gestützt und sicher verzurrt werden.
8. An der Außenseite des Gerüsts sollte je nach Bedarf ein dicht gewebtes Sicherheitsnetz angebracht sein, das an der Innenseite der äußeren Reihe vertikaler Stangen positioniert ist. Das Maschennetz muss sicher an den Gerüststahlrohren befestigt werden. An Ecken sollte das Maschennetz mit Holzleisten festgeklemmt werden, um eine feste Fixierung an den vertikalen Stangen zu gewährleisten. Das Maschennetz muss gespannt und flach ausgelegt werden.
9. Ein horizontales Sicherheitsnetz sollte 3,2 Meter über dem Erdgeschoss im ersten Stock installiert werden, wobei eine horizontale Stange in der Nähe des Gebäudes installiert werden sollte. Die Innenkante des Netzes sollte sicher und lückenlos an den Gerüststahlrohren befestigt sein. Wenn die Bauarbeiten zur dritten Phase der Platzierung der Bodenplattenbewehrung voranschreiten, sollte ein weiteres horizontales Sicherheitsnetz installiert werden.
10. Monteure müssen ausgebildete Gerüstbauer nach den „Regeln für die Beurteilung und Führung sicherheitstechnischer Technik für Sondereinsatzpersonal“ sein.
11. Monteure müssen Schutzhelme tragen, ihre Sicherheitsgurte anlegen und rutschfeste Schuhe anziehen.
12. Bei starkem Wind der Stufe 6 oder höher, starkem Nebel oder Regenwetter sollten die Gerüstbauarbeiten unterbrochen werden.
13. Arbeiten unter Alkoholeinfluss sind strengstens untersagt.
14. Während des Gerüstaufbaus sollten Absperrungen und Warnschilder am Boden angebracht und ein eigener Wachmann eingesetzt werden. Unbefugtem Personal ist der Zutritt zum Arbeitsbereich strengstens untersagt.

Zeitpunkt der Veröffentlichung: 2026-02-11 09:21:13


