Gemeinsame Standards und Akzeptanzkriterien für den Bau von Industriegerüsten

1. Die Ladung anGerüstdarf 270 kg/m² nicht überschreiten. Es darf nur nach Prüfung und Genehmigung verwendet werden und muss während des Gebrauchs häufig überprüft und gewartet werden. Gerüste mit Belastungen über 270 kg/m² oder Gerüste in Sonderausführung bedürfen einer speziellen Ingenieurplanung.

2. Gerüste müssen mit Längs- und Quergrundplatten ausgestattet sein. Die Längsgrundplatte sollte mit Winkelbefestigern maximal 200 mm über dem Sockel am aufrechten Mast befestigt werden. Die quer verlaufende Grundplatte sollte mit rechtwinkligen Befestigungselementen an der aufrechten Stange unmittelbar unterhalb der längs verlaufenden Grundplatte befestigt werden. Wenn die Sockelhöhen der aufrechten Masten unterschiedlich sind, sollte die längliche Grundplatte auf der höheren Seite zwei Spannweiten in Richtung der unteren Seite reichen und am aufrechten Mast befestigt werden. Der Höhenunterschied sollte 1 m nicht überschreiten und der Abstand von der Achse des aufsteigenden Mastes zum Hang sollte nicht weniger als 500 mm betragen.

3.Stahlrohrständer sollten auf Stahlgrundplatten platziert werden. Bei weichem Untergrund sollten Holzbretter als Polsterung verwendet oder Bodenplatten verlegt werden, wobei die Bodenplatte nicht mehr als 200 mm über dem Boden liegen darf.

4. Gerüstständer müssen vertikal sein, wobei die vertikale Abweichung 1/200 der Höhe nicht überschreiten darf. Der Abstand zwischen den Ständern darf 2 Meter nicht überschreiten.

5. Horizontale Gerüststangen an Durchgängen und Leiterpunkten sollten gewölbt und verstärkt sein, ohne den Durchgang zu behindern.

6. Der Schrittabstand der horizontalen Balken von freitragenden Gerüsten beträgt im Allgemeinen 1,2 Meter, und es sollten diagonale Aussteifungen hinzugefügt werden. Der Winkel zwischen der Diagonalaussteifung und der Vertikalebene sollte 30° nicht überschreiten.

7. Um zu verhindern, dass sich Rahmenrohre unter Druck verbiegen und Befestigungselemente von den Rohrenden rutschen, sollte die Endüberlappung der sich kreuzenden Elemente mehr als 10 cm betragen.

8. Wenn im Gerüstarbeitsbereich Stromleitungen oder elektrische Geräte vorhanden sind, müssen die Sicherheitsabstandsanforderungen eingehalten werden. Während des Auf- und Abbaus sind Stromausfälle vorzusehen.

9. Bei der Gerüstabnahme müssen alle Komponenten einer Sichtprüfung unterzogen und ein Kennzeichnungssystem für die Abnahme und Verwendung implementiert werden.

10. Vor dem Aufbau eines Gerüsts müssen Rahmenrohre, Befestigungselemente, Bambusbretter und Drähte überprüft werden. Stark verbogene Rahmenrohre, stark korrodierte oder rissige Befestigungselemente und morsche Bambusbretter müssen entsorgt werden und dürfen nicht verwendet werden.

11. Es ist verboten, Gerüste direkt auf Bodenbalken oder nicht tragenden Bauteilen (z. B. Geländern, Rohren) zu platzieren, ohne zusätzliche Lasten zu berechnen. Gerüste und Bohlen dürfen nicht an instabilen Konstruktionen befestigt werden.

12. Gerüstbohlen müssen fest mit dem Gerüst verbunden sein. Beide Enden der Dielen sollten auf horizontalen Stangen aufliegen und fixiert sein. Es ist strengstens verboten, in den Bohlen zwischen den Spannweiten Fugen vorzusehen.

13. Gerüstbohlen und Rampenbretter sollten vollständig auf den horizontalen Balken des Rahmens aufgelegt werden. Auf beiden Seiten von Rampen, an Rampenendpunkten und an den Außenseiten von Gerüstarbeitsflächen sollten 1 Meter hohe Leitplanken angebracht werden. Zusätzlich sollten unten 18 cm hohe Bordbretter angebracht werden.

14. Gerüste müssen mit sicheren Leitern für den Auf- und Abstieg der Arbeiter und für den Materialtransport ausgestattet sein. Bei Verwendung von Hebezeugen zum Heben schwerer Gegenstände ist es strengstens verboten, die Hebegeräte an der Gerüstkonstruktion zu befestigen.

15. Der Gerüstbauleiter muss vor der Inbetriebnahme des Gerüstes eine Besichtigung durchführen und eine schriftliche Bescheinigung ausstellen. Der Wartungsleiter sollte den Zustand der genutzten Gerüste und Bretter täglich überprüfen und eventuelle Mängel sofort beheben.

16. Es ist strengstens verboten, Holzfässer, Holzkisten, Ziegel oder andere Baumaterialien zur Herstellung temporärer Gerüstbretter als Ersatz für ein ordnungsgemäßes Gerüst zu verwenden.

17. Es ist verboten, elektrische Leitungen auf Gerüsten zu verlegen. Wenn temporäre Beleuchtungsleitungen installiert werden müssen, sollten Holz- oder Bambusgerüste mit Isolatoren und Stahlrohrgerüste mit horizontalen Holzstangen ausgestattet werden.

18. Bei der Installation von Stahlrohrgerüsten ist die Verwendung gebogener, abgeflachter oder gerissener Rohre strengstens untersagt. Alle Rohrverbindungen müssen intakt sein, um ein Kippen oder Verschieben des Rahmens zu verhindern.

19.Stahlrohr-Gerüstständer müssen senkrecht und stabil auf Grundplatten aufgestellt werden. Vor dem Anbringen der Grundplatten sollte der Boden verdichtet und geebnet werden. Die Stützen sollten auf Säulenfüßen (bestehend aus Stützfüßen und an den Füßen angeschweißten kurzen Rohren) aufgestellt werden.

20. Verbindungen von Stahlrohrgerüsten sollten mit speziellen Scharnieren verbunden werden, die für rechte, spitze und stumpfe Winkel geeignet sind (z. B. Diagonalverstrebungen). Schrauben, die Komponenten verbinden, müssen festgezogen werden.

21. Gerüstbohlen müssen an den horizontalen Trägern von Stahlrohrgerüsten befestigt werden.

22. Beim Bewegen eines Gerüsts müssen alle Arbeiter auf dem Gerüst evakuiert werden. Es ist strengstens verboten, Gerüste zu bewegen, während sich Arbeiter darauf befinden.

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Uhrzeit der Veröffentlichung: 2025-11-13 14:20:20
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