I. Rahmenfundament
Das Rahmenfundament muss eben und fest sein und es müssen Entwässerungsmaßnahmen vorhanden sein. Auf dem Fundament sind zunächst die Positionslinien für die Pfosten des Portalrahmens zu markieren und die Grundplatten und Stützen genau zu platzieren. Die unteren Enden der unteren Portalrahmenstützen sollten mit festen Stützen oder verstellbaren Stützen (mit einem Durchmesser von nicht weniger als 35 mm und einer Auszugslänge von nicht mehr als 200 mm) ausgestattet sein.
II. Krawattenmitglieder
Das Gerüst muss durch Verbindungselemente mit einer Standardtragfähigkeit von mindestens 10 kN zuverlässig mit dem Gebäude verbunden sein. Zusätzliche Verbindungselemente sollten an den Ecken des Gerüsts und an beiden Enden von nicht umschlossenen (linearen oder wannenförmigen) Gerüsten installiert werden, wobei der vertikale Abstand 4 m nicht überschreiten darf. In Gerüstabschnitten, die durch den Einbau von Schutzdächern oder feinmaschigen Netzen (gemeint sind freitragende horizontale Sicherheitsnetze) exzentrischen Belastungen ausgesetzt sind, sind zusätzliche Zugglieder mit einem vertikalen Abstand von höchstens 4 m einzubauen.
III. Gerüstbretter
Für Portalgerüste sollten Hakengerüstbohlen aus Stahl verwendet werden. Die Haken der Dielen müssen vollständig in den horizontalen Elementen eingerastet sein und die Haken sollten sich in einem verriegelten Zustand befinden.
IV. Sicherheitsnetze
Die Außenseiten des Rahmens sollten mit feinmaschigen Sicherheitsnetzen umschlossen sein und die Verbindungen zwischen den Netzen sollten dicht sein. Unterhalb der Gerüstbohlen der Arbeitsschicht sind horizontale Fangnetze anzubringen, darunter alle 10 m ein zusätzliches horizontales Fangnetz (nach dem gleichen Verfahren wie bei bodengestützten Stahlrohrgerüsten).
V. Entlastung von Drahtseilen
Wenn die Höhe des Portalgerüsts aus Stahlrohr 24 m übersteigt oder wenn Kragarme oder Rahmen für die Auskragung verwendet werden, sollten Drahtseile verwendet werden, um die äußeren Enden der horizontalen Elemente oder Stahlkragarme diagonal an der oberen Gebäudestruktur zu befestigen. Drahtseile dürfen jedoch nicht als tragende Bestandteile der auskragenden Tragkonstruktion dienen.

Zeit der Veröffentlichung: 2025-10-30 10:27:01


