1. Unterstütztes Gerüst
Das Fundament muss eben, kompakt und gut entwässert sein und darf kein stehendes Wasser enthalten. Das Fundament muss über eine ausreichende Tragfähigkeit verfügen und die Grundplatten müssen den Belastungsanforderungen genügen. Der Sockel muss 50–100 mm über dem natürlichen Bodenniveau liegen.
2. Angebautes Hubgerüst
Es muss mit vier Kerngeräten ausgestattet sein: automatisches Absturzsicherungssystem, Kippschutzgerät, Synchronsteuergerät und Lastkontrollgerät, wobei die technische Leistung den Standards entspricht.
Die Arbeitsplattform muss vollständig beplankt sein und darf keine Lücken oder Überstände aufweisen. Unter den Planken muss ein horizontales Sicherheitsnetz angebracht werden. Bewegliche Klappen müssen unten und alle zwei Stockwerke angebracht werden, um Lücken abzudichten und das Herunterfallen von Gegenständen zu verhindern.
3. Freitragendes Gerüst
Die Lasten werden über Kragarmträger auf das Gebäude übertragen. Es ist I-Stahl oder U-Stahl Nr. 16 oder höher zu verwenden; verformte Stahlstangen sind verboten.
Bei Nr. 16 I-Stahl muss eine Stahlstange ø≥25 mm 100 mm von der Vorderseite vollständig angeschweißt werden, um vertikale Pfosten zu befestigen, die 200 mm über den Träger hinausragt. Alle I-Stahloberflächen müssen zum Schutz vor Rost gelb lackiert sein.
4. Rahmengerüst
Es muss JGJ 128 entsprechen. Die Rahmenstruktur besteht aus geschweißten vertikalen Stangen, horizontalen Stangen und Verstärkungsstangen. Das Fundament muss eben, kompakt und entwässert sein und die Grundplatten und Sockel müssen installiert sein.
Diagonalstreben müssen einen Winkel von 45°–60° zum Boden bilden und mit Drehverschlüssen befestigt werden. Die Einstellung der Aussteifung und der vertikalen Abweichung muss den Standardanforderungen entsprechen.

Zeitpunkt der Veröffentlichung: 2026-04-15 09:16:50


