Verschiedene Arten von Ingenieurprojekten nutzen Gerüste für unterschiedliche Zwecke. Bei Brückentragwerken kommen oft Schalengerüste zum Einsatz, bei manchen auch Portalgerüste. Bei Bodengerüsten für den Hauptbau werden meist Befestigungsgerüste verwendet. Der Längsabstand der vertikalen Gerüststangen beträgt im Allgemeinen 1,2–1,8 m und der Querabstand im Allgemeinen 0,9–1,5 m.
I. Grundvoraussetzungen für den bodengestützten Gerüstbau
1. Bereiten Sie einen speziellen Bauplan vor und genehmigen Sie ihn.
2. Das Außengerüst sollte mit Abnahmekennzeichnungsschildern und Warnschildern versehen sein, um Ordnung und Ästhetik zu gewährleisten.
3.Stahlrohre sollten gelb gestrichen werden, während Diagonalstreben und Trittplatten mit roter und weißer Warnfarbe gestrichen werden sollten.
4. Das Gerüst sollte entsprechend dem Baufortschritt aufgestellt werden, und die Aufbauhöhe sollte zwei Stufen über den angrenzenden Wand-/Verbindungsteilen nicht überschreiten.
II. Errichtung einer Gerüststruktur
1. Fundamentbehandlung: Das Fundament für das Gerüst muss eben und fest sein und über eine ausreichende Tragfähigkeit verfügen. Der Montageort muss frei von Wasseransammlungen sein.
2. Aufbau der Gerüststruktur:
(1) Die Grundplatte für Vertikalmasten muss den Tragfähigkeitsanforderungen genügen. Die Grundplatte kann ein Holzbrett mit einer Länge von mindestens zwei Spannweiten, einer Dicke von mindestens 50 mm und einer Breite von mindestens 200 mm sein.
(2) Das Gerüst muss über Längs- und Querstreben verfügen. Die Längsstrebe sollte mit Winkelkupplungen an der vertikalen Stange in einem Abstand von nicht mehr als 200 mm von der Unterseite des Stahlrohrs befestigt werden. Die Querstrebe sollte mit rechtwinkligen Kupplungen an der vertikalen Stange unmittelbar unterhalb der Längsstrebe befestigt werden.
(3) Wenn sich die Fundamente der vertikalen Masten auf unterschiedlichen Höhen befinden, sollte die Längsstrebe auf der höheren Ebene zwei Spannweiten in Richtung der unteren Ebene reichen und am vertikalen Mast befestigt werden. Der Höhenunterschied sollte 1 m nicht überschreiten und der Abstand von der Achse des vertikalen Mastes in Hangnähe zum Hang sollte nicht weniger als 500 mm betragen.
(4) Die Stufenhöhe der unteren Ebene für Single- und zweireihige Gerüste sollten 2 m nicht überschreiten.
(5) Für Single- Bei zweireihigen Gerüsten müssen alle Verbindungen der vertikalen Masten mit Ausnahme der obersten Lage und der obersten Stufe über Stoßkupplungen erfolgen.
(6) Bei der Verbindung von Vertikalmasten ist folgendes zu beachten: Bei Stoßverbindungen sind die Kupplungen versetzt anzuordnen; Bei der Verwendung von Überlappungsverbindungen sollte die Überlappungslänge mindestens 1 m betragen und mit mindestens zwei Drehkupplungen befestigt werden. Der Abstand vom Rand der Endkupplungsabdeckung bis zum Mastende sollte nicht weniger als 100 mm betragen.
3.Wand-Installation verbundener Teile:
(1) An die Wand angeschlossene Teile sollten in der Nähe des Hauptknotens mit einer Abweichung von nicht mehr als 300 mm installiert werden. Bei zweireihigen Stahlrohrgerüsten sollten die mit der Wand verbundenen Teile sowohl mit der inneren als auch mit der äußeren Reihe vertikaler Pfosten verbunden werden.
(2) Mit der Wand verbundene Teile sollten beginnend mit der ersten Stufe der unteren horizontalen Längsstange installiert werden. Sollte die Installation an diesem Standort schwierig sein, sollten andere zuverlässige Befestigungsmaßnahmen ergriffen werden.
(3) Der vertikale Abstand der Wand-/Verbindungsteile sollte die Geschosshöhe des Gebäudes nicht überschreiten und 4 m nicht überschreiten. Der horizontale Abstand sollte 6 m nicht überschreiten.
(4) Bei doppelreihigen Gerüsten mit offenen Enden müssen an beiden Enden wandanschließende Teile angebracht sein.
(5) Wenn an der Wand befestigte Teile vorübergehend nicht am unteren Teil des Gerüsts angebracht werden können, sollten Maßnahmen gegen Umkippen getroffen werden. Bei der Errichtung einer temporären Aussteifung sollte diese aus einem durchgehenden Element bestehen und mit Drehkupplungen am Gerüst befestigt werden. Der Winkel zum Boden sollte zwischen 45° und 60° betragen und der Abstand vom Verbindungspunkt zum Hauptknoten sollte 300 mm nicht überschreiten. Die provisorische Verstrebung sollte erst entfernt werden, nachdem die an die Wand angeschlossenen Teile installiert sind.
(6) Diagonalaussteifungen und Wandanschlussteile müssen gleichzeitig mit dem Außengerüst auf- und abgebaut werden. Der Aufbau oder Abbau vor dem Hauptbauwerk ist strengstens untersagt.
4. Installation der Diagonalverstrebung:
(1) Für Single- Bei zweireihigen Gerüsten mit einer Höhe unter 24 m müssen an beiden Enden, Ecken und Zwischenstücken Diagonalaussteifungen in Abständen von höchstens 15 m an der Außenfassade angebracht werden. Die Verstrebung sollte durchgehend von unten nach oben verlaufen.
(2) Bei zweireihigen Gerüsten ab einer Höhe von 24 m ist eine durchgehende Diagonalaussteifung über die gesamte Außenfassade anzubringen. Die Diagonalaussteifung muss in Längsrichtung angebracht werden, wobei der Winkel zwischen Diagonalelement und Boden zwischen 45° und 60° liegen muss. Die Spannweite sollte sieben vertikale Masten nicht überschreiten.
(3) Die Innenseite der Diagonalaussteifung sollte an Kreuzungen mit Drehkupplungen an vertikalen Masten befestigt werden, während die Außenseite an den verlängerten Enden kleiner horizontaler Masten befestigt werden sollte. Für die Verlängerung von Diagonalelementen sollten Überlappungs- oder Stoßverbindungen verwendet werden. Bei Überlappungsverbindungen sollte die Überlappungslänge mindestens 1 m betragen und mit mindestens drei Drehkupplungen befestigt werden.
(4) Bei offenen Doppelgerüsten müssen an beiden Enden Querdiagonalen angebracht sein. Bei Gerüsten über 24 m sollten an den Ecken und alle sechs Felder entlang der Zwischenabschnitte Querdiagonalen angebracht werden.
5.Gerüstschutz:
(1) Gerüstbretter (Bambus oder Stahl) sollten vollständig verlegt, stabil und sicher sein und einen Abstand von nicht mehr als 200 mm zur Wand haben. Es dürfen keine Lücken oder hervorstehenden Bretter vorhanden sein. Gerüstbretter sollten von mindestens drei horizontalen Querstangen getragen werden. Bei Brettern, die kürzer als 2 m sind, können zwei horizontale Querstangen als Stütze verwendet werden.
(2) Das Gerüst muss entlang der Innenseite des Außengerüsts mit dichten Sicherheitsnetzen umschlossen sein. Die Sicherheitsnetze müssen sicher verbunden, dicht verschlossen und an der Gerüstkonstruktion befestigt sein.
III. Gerüstabnahme
1.Stufen für die Gerüstbau- und Fundamentabnahme:
(1) Nach der Fertigstellung des Fundaments und vor der Errichtung des Gerüsts;
(2) Vor dem Aufbringen von Lasten auf die Arbeitsschicht;
(3) Nach Abschluss aller 6–8 m Höhe;
(4) Nach Erreichen der Entwurfshöhe;
(5) Nach Windstärke 6 oder stärker, starkem Regen oder nach Tauwetter in gefrorenen Regionen;
(6) Nach einer Nichtbenutzung von mehr als einem Monat.
2. Wichtige Punkte für die Gerüstakzeptanz:
(1) Ob die Anordnung und Verbindung von Bauteilen, Wandanschlussteilen, Stützen und Portalbindern den Anforderungen entspricht;
(2) Ob sich im Fundament Wasser ansammelt, ob die Basis locker ist, ob vertikale Stangen aufgehängt sind und ob die Verbindungsschrauben locker sind;
(3) Bei zweireihigen Gerüsten und Gerüsten mit voller Spannweite über 24 m und Stützrahmen mit voller Spannweite über 20 m: ob die Setzung der vertikalen Pfosten und die vertikale Abweichung den technischen Spezifikationen entsprechen;
(4) Ob die Sicherheitsschutzmaßnahmen der Gerüstkonstruktion den Anforderungen entsprechen;
(5) Ob eine Überlastung vorliegt.
IV. Kontrollpunkte
1. Bereiten Sie einen speziellen Bauplan für den Gerüstbau vor, der auf den tatsächlichen Bedingungen des Projekts basiert, und führen Sie die Planunterweisung und das technische Sicherheitsunterweisungssystem strikt durch.
2. Das Personal, das das Gerüst aufstellt, muss zertifizierter Gerüstbauer sein und die persönliche Schutzausrüstung ordnungsgemäß verwenden.
3. Während des Gerüstaufbaus sollte technisches Personal vor Ort Anleitung geben und Sicherheitspersonal sollte den Bau vor Ort überwachen.
4. Führen Sie umgehend Sicherheitsabnahmeinspektionen durch.
5.Sicherheitsinspektionen und -überwachung verstärken.

Postzeitpunkt: 20.11.2025, 11:13:54


