1. Das Außenwandgerüst dieses Projekts verwendet zweireihige φ48-Gerüststahlrohre und ihre tragenden Verbindungselemente für die Errichtung. Der Aufbau beginnt jeweils am Boden und an der Oberseite des Kellers, je nach Abschnitt. Bevor mit dem Aufbau von der Kelleroberkante aus begonnen wird, muss die Kelleroberkante vollständig mit Erde aufgefüllt werden. Vor dem Aufbau sollte der verfüllte Boden am Boden verdichtet und Bodenplatten verlegt werden; Unter dem Stahlrohrgerüst des Daches müssen Holzschwellen angebracht werden.
2. Zur Verstärkung auf jeder Etage des Gerüsts sind horizontale Anker entlang der Höhenrichtung zu installieren. Die konkrete Vorgehensweise sieht wie folgt aus: An den äußersten Rahmenträgern jeder Strukturdecke werden kurze Stahlrohre im Abstand von ca. 20 cm von der Bodenoberfläche im Abstand von 3,0 m eingebettet und anschließend die eingebetteten Stahlrohre mittels Kurzrohren mit dem Gerüst verbunden.
3. Das Gerüst ist im Einklang mit der Aufwärtskonstruktion des Bauwerks nach oben zu errichten und muss immer 3,0 m höher als die Baukonstruktionsoberfläche sein, um die Sicherheit während der Bauzeit zu gewährleisten.
Ⅱ. Aufbau von Gerüsten an Sonderstandorten
Für den Aufbau von Gerüsten an Sonderplätzen ist durch den Bauverantwortlichen und den Sicherheitsbeauftragten ein spezieller Aufbauplan zu erstellen, der nur nach Genehmigung durch das Unternehmen umgesetzt werden kann. An allen Ein- und Ausgängen des Baupersonals müssen Sicherheitsdurchgänge eingerichtet werden und die Errichtung von Sicherheitsdurchgängen muss abgeschlossen sein.
Ⅲ. Sicherheitsmaßnahmen für den Gerüstbau
1. Der Auf- und Abbau von Gerüsten muss in strikter Übereinstimmung mit dem Bauablauf erfolgen.
2. Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitsnetze, Schutzgeländer und Kopfschutzhütten müssen zeitnah und parallel zum Baufortschritt installiert werden.
3. Arbeitnehmer, die im Gerüstbau tätig sind, müssen im Besitz einer gültigen Arbeitsbescheinigung sein. Vor der Errichtung muss eine sicherheitstechnische Offenlegung durchgeführt und ein Sicherheitsverpflichtungsschreiben unterzeichnet werden. Während der Montage müssen die Arbeiter Schutzhelme, Sicherheitsgurte und rutschfeste Schuhe tragen.
4. Während des Montagevorgangs muss eine einheitliche Führung mit Koordination zwischen den Arbeitern oben und unten und synchronisierten Bewegungen implementiert werden.
5. Das Gerüst muss während des Aufbauvorgangs jederzeit überprüft werden und das Personal darf erst daran arbeiten, nachdem es die Abnahmeprüfung bestanden hat.
6. Beauftragen Sie spezielles Personal mit der Wartung des Gerüsts und führen Sie regelmäßige Inspektionen der Stabilität der Stahlrohre und Befestigungselemente des Gerüsts durch. Alle Gerüste müssen nach starkem Wind und starkem Regen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden.
7. Nachdem das Gerüst aufgebaut ist und die Abnahmeprüfung bestanden hat, ist es niemandem mehr gestattet, Komponenten ohne die schriftliche Genehmigung der technischen Abteilung des Projektteams abzubauen, zu modifizieren oder hinzuzufügen. Der Abbau des Gerüstes ist durch das Montagepersonal nach Anordnung des Führungspersonals vorzunehmen. Beim Abbau des Gerüstes in der Höhe ist auf eine sichere Konstruktion zu achten und das Werfen von Gegenständen ist strengstens untersagt.

Zeitpunkt der Veröffentlichung: 2025-12-02 14:38:59


