1. Zertifizierte Betriebs- und Sicherheitseinweisung
Betreiber müssen über gültige Betriebszertifikate verfügen. Vor dem Einsatz ist eine umfassende sicherheitstechnische Unterweisung durchzuführen.
Gerüste müssen vor der Verwendung einer Inspektion und Abnahme unterzogen werden und dürfen erst nach bestätigter Eignung in Betrieb genommen werden.
2. Materialqualitätskontrolle
Überprüfen Sie die im Projekt verwendeten Baumaterialien genau, um sicherzustellen, dass alle Materialien den Qualitätsstandards entsprechen. Die Verwendung minderwertiger Materialien ist strengstens untersagt.
3. Inspektion nach Wetteränderungen
Nach Unwettern wie starkem Wind oder starkem Regen muss unbedingt eine Sicherheitsprüfung des Gerüstes durchgeführt werden. Wenn Probleme wie Fundamentsetzungen oder hängende vertikale Masten festgestellt werden, müssen sofort Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.
4. Tägliche Inspektion unabhängiger Gerüststrukturen
Verstärkte tägliche Inspektionen mit Schwerpunkt auf der Überprüfung der Aussteifungs- und Stützbedingungen unabhängiger Gerüstkonstruktionen.
Wenn abnormale Zustände festgestellt werden, ist eine sofortige Überwachung zur Behebung erforderlich.
Während des Gerüstabbaus ist es betriebsfremdem Personal grundsätzlich untersagt, Arbeiten durchzuführen.
5. Überwachung des Massenbetongießens
Konzentrieren Sie sich auf die Überwachung und Inspektion des Massenbetongießprozesses. Beauftragen Sie engagiertes Personal mit der Durchführung von Patrouillen. Wenn ungewöhnliche Bedingungen auftreten, müssen diese rechtzeitig gemeldet und behandelt werden.

Zeitpunkt der Veröffentlichung: 2025-11-07 11:16:36


