(1) Das Fundament zum Aufstellen des Rahmens muss eben, fest und ausreichend tragfähig sein; Auf der Montagestelle darf sich kein Wasser ansammeln.
(2) Bei der Errichtung sind Entwässerungsgräben oder andere Entwässerungsmaßnahmen an der Außenseite und am Umfang des Gerüstes anzubringen.
(3) Die Grundplatte für Ständer muss den Anforderungen an die Tragfähigkeit genügen und die Dicke der Grundplatte darf 50 mm nicht unterschreiten.
(4) Die Grundplatte für Stützen muss den Anforderungen an die Tragfähigkeit genügen und die Höhe des Grundsockels sollte 50–100 mm über dem natürlichen Bodenniveau liegen.
II. Aufbau der Gerüst-Trittplatte
Der Rahmen muss mit Längs- und Querstoßplatten ausgestattet sein. Längstrittplatten sollten mit Winkelkupplungen in einem Abstand von nicht mehr als 200 mm von der Unterseite des Stahlrohrs an den Pfosten befestigt werden. Quertrittplatten sollten mit rechtwinkligen Verbindungsstücken direkt unterhalb der Längstrittplatten an den Pfosten befestigt werden.
III. Einrichtung des Gerüst-Verbindungselements
(1) Ankerelemente sollten in der Nähe der Hauptknoten angeordnet werden und die Abweichung von den Hauptknoten sollte 300 mm nicht überschreiten. Bei zweireihigen Stahlrohrgerüsten sollten Verbindungselemente sowohl an der inneren als auch an der äußeren Ständerreihe befestigt werden.
(2) Bei zweireihigen Gerüsten mit einer Höhe über 24 m müssen zur sicheren Verbindung mit dem Baukörper starre Zugglieder verwendet werden. Der vertikale Abstand der Verbindungselemente sollte die Geschosshöhe des Gebäudes nicht überschreiten und 4 m nicht überschreiten, während der horizontale Abstand 6 m nicht überschreiten sollte.
(3) An beiden Enden offener Doppelreihengerüste müssen Verbindungselemente angebracht werden.
(4) Diagonalverbände und Zugglieder müssen gleichzeitig mit dem Außengerüst auf- und abgebaut werden. Eine verzögerte Erektion oder vorzeitige Entfernung ist strengstens untersagt.
IV. Aufbau der diagonalen Gerüstaussteifung
(1) Die Außenfassade des Gerüstes ist durchgängig mit einer Diagonalaussteifung über 5–7 Stützen auszustatten. Diagonale Aussteifungselemente können durch Stoß- oder Überlappungsverbindungen mit einer Überlappungslänge von mindestens 1 m verbunden und mit mindestens drei Drehgelenkkupplungen befestigt werden. Bei Außengerüsten unter 24 m sollten an beiden Enden, Ecken und Zwischenabständen von höchstens 15 m entlang der Fassade Diagonalaussteifungen angebracht werden. Bei Rahmen über 24 m ist an der Außenseite eine durchgehende Diagonalaussteifung anzubringen.
(2) Diagonalaussteifungen sollten fest mit den Pfosten verbunden sein, um eine integrierte Struktur zu bilden. Die unteren Enden der Diagonalaussteifungselemente sollten eng am Boden anliegen und der Winkel der Diagonalaussteifung sollte zwischen 45° und 60° liegen. Bei offenen Gerüsten müssen an beiden Enden Querdiagonalen angebracht werden.
(3) An beiden Enden linearer offener Doppelreihengerüste müssen Querdiagonalen angebracht werden. Bei Rahmen über 24 m sollten Querdiagonalen an den Ecken und im Abstand von jeweils 6 Feldern angebracht werden. Querdiagonale Aussteifungen sollten in einem Zickzackmuster von unten nach oben innerhalb desselben Abschnitts angeordnet werden, wobei sich diagonale Aussteifungselemente kreuzen und mit den Oberseiten der inneren und äußeren horizontalen Längselemente verbunden werden.
V. Gerüstarbeitsschicht und Sicherheitsschutz
Die Gerüstbohlen (Bambus- oder Stahlmatten) auf der Arbeitsschicht sollten vollständig verlegt, stabil und fest sein, wobei der Abstand zur Wand 200 mm nicht überschreiten darf. Es dürfen keine Lücken, hervorstehenden Bretter oder instabilen Bretter vorhanden sein. Gerüstbohlen sollten von mindestens drei horizontalen Querträgern getragen werden. Bei Brettern, die kürzer als 2 m sind, können zwei horizontale Querträger als Stütze verwendet werden. Allerdings müssen beide Enden der Dielen sicher an den horizontalen Querträgern befestigt werden, um ein Umkippen zu verhindern. Die Außenseite der Arbeitsfläche sollte mit Fußbrettern und Geländern mit einer Höhe von mindestens 180 mm ausgestattet sein. Der Rahmen muss entlang der Innenseite des Außengerüsts mit feinmaschigen Sicherheitsnetzen umschlossen sein, die sicher verbunden, dicht verschlossen und am Rahmen befestigt sein sollten. Innerhalb von 3 m unter der Arbeitsfläche der Gerüstschicht muss ein horizontales Sicherheitsnetz installiert werden, und alle 10 m oder weniger sollte unterhalb des ersten horizontalen Netzes ein zusätzliches horizontales Sicherheitsnetz installiert werden. Der Spalt zwischen Rahmen und Struktur sollte ebenfalls mit horizontalen Sicherheitsnetzen geschützt werden, und alle Sicherheitsnetze müssen mit speziellen Seilen festgebunden werden.

Zeitpunkt der Veröffentlichung: 31.10.2025 14:26:08


