Allgemeine Anforderungen für die Errichtung von Hauptgerüsten

Allgemeine Anforderungen für die Errichtung vonHauptstrukturgerüst
Ⅰ、Anforderungen für aufrechte Mitglieder
1. Die aufrechten Elemente der unteren Schicht müssen aus Stahlrohren unterschiedlicher Länge in einem versetzten Muster angeordnet sein. Der vertikale Abstand zwischen den Verbindungen benachbarter aufrechter Elemente darf nicht weniger als 500 mm betragen, und der Abstand von der Mitte jeder Verbindung zum Hauptknoten darf ein Drittel der Stufenhöhe nicht überschreiten. Die Überlappungslänge der aufrechten Elemente darf nicht weniger als 1 m betragen und muss mit mindestens zwei Drehkupplungen gesichert sein. Der Abstand vom Rand der Endkupplung bis zum Rohrende darf nicht weniger als 100 mm betragen.
2. Auf dem Boden gestützte Stützelemente müssen mit Grundplatten sowie Längs- und Querstreben versehen sein, die etwa 20 cm über der Basis mit den Stützelementen verbunden sind.
3. Die vertikale Abweichung der aufrechten Elemente muss innerhalb von 1/400 der Höhe kontrolliert werden.

Ⅱ、Einstellung von Längs- und Querhorizontalelementen
1. Der Abstand der horizontalen Längselemente in Höhenrichtung muss 1,8 m betragen, um das Aufhängen vertikaler Sicherheitsnetze zu erleichtern. Die horizontalen Längsträger sind auf der Innenseite der aufrechten Träger mit einem Überhang von 150 mm auf beiden Seiten zu platzieren.
2.Querhorizontale Elemente werden an den Kreuzungspunkten von aufrechten Elementen und horizontalen Längselementen auf dem Außengerüst installiert. Beide Enden müssen an den aufrechten Elementen befestigt werden, um eine räumliche Struktur zu bilden, die die Lasten gemeinsam trägt. Der Überstand des horizontalen Querträgers auf der wandnahen Seite darf 300 mm nicht überschreiten.
3. Horizontale Längselemente müssen auf horizontalen Querelementen platziert und mit rechtwinkligen Kupplungen befestigt werden. Auf Arbeitsschichten darf der Abstand der horizontalen Längsträger 400 mm nicht überschreiten und ihre Länge darf im Allgemeinen nicht weniger als drei Felder oder 6 m betragen. Horizontale Längselemente sollten vorzugsweise mit Stoßverbindungen verbunden oder überlappt werden: Stoßverbindungen müssen versetzt sein und dürfen nicht innerhalb derselben Stufenhöhe oder derselben Spannweite liegen. Der horizontale Abstand zwischen benachbarten Fugen darf nicht weniger als 500 mm betragen, und Fugen sollten innerhalb der Spannweite horizontaler Längselemente vermieden werden. Die Überlappungslänge darf nicht weniger als 1 m betragen und ist mit drei Drehkupplungen in gleichen Abständen zu sichern. Der Abstand vom Rand der Endkupplung bis zum Rohrende darf nicht weniger als 100 mm betragen.

Ⅲ、Diagonale Verstrebung
1. Jede Querstrebe muss 5 bis 7 aufrechte Elemente mit einer Breite von mindestens 4 Spannweiten oder 6 m überspannen. Der Winkel zwischen dem Diagonalelement und dem Boden muss zwischen 45° und 60° betragen.
2. Bei Gerüsten mit einer Höhe von weniger als 20 m müssen Querverbände an beiden Enden der Außenfassade angebracht und von unten nach oben durchgehend angeordnet sein. Der lichte Abstand zwischen den Zwischenstreben darf 15 m nicht überschreiten.
3. Mit Ausnahme der obersten Schicht müssen die Verbindungen von Diagonalelementen in Querverbänden mit Stoßverbindungen verbunden werden, und die Überlappungsanforderungen müssen mit den oben genannten strukturellen Anforderungen übereinstimmen.
4.Diagonale Elemente der Querverstrebung müssen mit Drehkupplungen an den vorstehenden Enden sich kreuzender horizontaler Elemente oder aufrechter Elemente befestigt werden. Der Abstand von der Mitte der Drehkupplung zum Hauptknoten darf 150 mm nicht überschreiten.
5. Die seitlichen Diagonalaussteifungen sind im Zickzackmuster von unten nach oben innerhalb von 1 bis 2 Stufenhöhen anzuordnen. Diagonale Elemente müssen mit Drehkupplungen an den sich kreuzenden vertikalen Elementen oder den vorstehenden Enden horizontaler Elemente befestigt werden.
6. Bei doppelreihigen Gerüsten mit offenen Enden müssen an beiden Enden seitliche Diagonalaussteifungen angebracht sein, wobei alle 6 Felder dazwischen eine zusätzliche Aussteifung vorgesehen sein muss.

Ⅳ、Leitplanken
1. Der Raum zwischen den inneren und äußeren Stützen des Gerüsts muss vollständig mit Gerüstbrettern bedeckt sein, es dürfen keine Bretter überstehen.
2. Die Außenseite des Gerüstes muss mit einem 0,9 m hohen Geländer ausgestattet sein. Darüber hinaus muss die oberste Ebene über mindestens zwei Geländer mit einer Höhe von jeweils 0,9 m und 1,5 m verfügen.
3. Wenn die Innenseite des Gerüsts Kanten bildet (z. B. große Tür- und Fensteröffnungen usw.), sollte an der Innenseite des Gerüsts ein 0,9 Meter hohes Geländer angebracht werden.

Ⅴ、Tie-In-Mitglieder
1.Anbindungselemente müssen gleichmäßig in einem versetzten Muster verteilt und in der Nähe der Hauptknoten installiert werden. Es handelt sich um starre Verbindungen mit einer Abweichung vom Hauptknoten von höchstens 300 mm.
2. Der horizontale Abstand zwischen Gerüst und Gebäude muss 4,5 m und der vertikale Abstand 3,6 m betragen, wobei pro Abstand ein Ankerpunkt festgelegt werden muss.
3. Anbindungspunkte an den Ecken und an der Oberseite des Gerüsts müssen dichter sein: Innerhalb von 1 m von den Ecken müssen alle 3,6 m vertikale Anbindungspunkte angebracht werden.
4. Die Verbindungspunkte müssen fest sein, um Bewegungen oder Verformungen zu verhindern, und sollten so weit wie möglich an den Knotenpunkten der Horizontal- und Querträger des Gerüsts angebracht werden.
5. Während der Außendekorationsphase müssen die Verbindungspunkte weiterhin die oben genannten Anforderungen erfüllen. Wenn die ursprünglichen Befestigungspunkte für Bauzwecke entfernt werden müssen, müssen zuverlässige und wirksame temporäre Befestigungselemente wieder angebracht werden, um die Sicherheit und Stabilität des Gerüsts zu gewährleisten.
6. Der vertikale und horizontale Abstand der Verbindungselemente darf im Allgemeinen 6 m nicht überschreiten. Sie müssen ab der ersten Stufe des unteren horizontalen Längselements installiert werden. Wenn die Installation an diesem Standort schwierig ist, müssen andere zuverlässige Maßnahmen ergriffen werden.
7. Wenn Verbindungselemente nicht an der Unterseite des Gerüsts installiert werden können, können Rechenstreben verwendet werden: Rechenstreben müssen mit Elementen in voller Länge in einem Winkel von 45° bis 60° zum Boden mit dem Gerüst verbunden werden. Der Abstand vom Verbindungspunkt zum Hauptknoten darf 300 mm nicht überschreiten. Die Strebenstreben dürfen erst entfernt werden, nachdem alle Verbindungselemente verbunden sind.
8. Die Ankerstange der Ankerelemente muss horizontal und senkrecht zur Wandoberfläche angebracht werden. Das mit dem Gerüst verbundene Ende darf leicht nach unten geneigt sein, darf jedoch nicht nach oben geneigt sein.

Ⅵ、Einschließung innerhalb des Gerüsts
1. Der lichte Abstand zwischen der Innenseite der Gerüstständer und der Wand muss 300 mm betragen. Wenn aus baulichen Gründen ein Abstand von mehr als 300 mm erforderlich ist, müssen Standbretter verlegt werden, die eben und sicher sein müssen.
2. Das Außengerüst unterhalb der Arbeitsschicht muss alle drei Stufen und an der Unterseite mit Maschennetzen oder anderen Maßnahmen umschlossen sein.

Ⅶ、Anforderungen für Öffnungen
Zusätzliche Diagonalelemente an Öffnungen müssen mit Drehkupplungen an den vorstehenden Enden sich kreuzender horizontaler Elemente befestigt werden. Der Abstand von der Mitte der Drehkupplung zum Hauptknoten darf 150 mm nicht überschreiten. Zusätzliche seitliche Diagonalaussteifungen auf beiden Seiten der Öffnung müssen bis zum Ende der zusätzlichen Diagonalelemente reichen, und die Enden zusätzlicher kurzer Diagonalelemente müssen mit Sicherheitskupplungen gesichert sein. Um die Sicherheit von Fußgängern und Arbeitern zu gewährleisten, müssen Schutzdächer im Erdgeschoss und an den Ein-/Ausgängen im Erdgeschoss installiert werden. Das Gerüst ist mit Planen zu bedecken und das Schutzdach im ersten Stock ist gemäß Spezifikation doppellagig zu gestalten.

Ⅷ、Schutztechnische Anforderungen und Vorsichtsmaßnahmen
1. Die Außenseite des Gerüsts muss mit einem zertifizierten, von der Baubehörde zugelassenen Sicherheitsnetz aus grünen Maschen umschlossen sein. Das Sicherheitsnetz muss an der Innenseite der äußeren Stützen des Gerüsts befestigt werden, um zu verhindern, dass Personen oder Gegenstände aus dem Gerüst fallen. Das vertikale Netz muss mit verzinktem Draht Nr. 18 in Abständen von weniger als 0,3 m fest und sicher an den aufrechten und horizontalen Elementen des Gerüsts befestigt werden und muss straff und flach sein. Am Boden und zwischen den Lagen müssen horizontale Sicherheitsnetze installiert und mit Sicherheitsnetzstützen befestigt werden, die direkt am Gerüst befestigt werden können.
2. Sicherheitsleitbleche müssen an der Außenseite des Gerüsts im 4. und 8. Stockwerk jedes Gebäudes installiert werden. Diese Platten müssen dicht verlegt werden und über die gesamte Länge des Gerüsts verlaufen, um sicherzustellen, dass die Arbeiter auf den Prallplatten vor herabfallenden Gegenständen geschützt sind. Gerüstmaterialien dürfen nicht direkt auf den Boden geworfen werden; Sie müssen ordentlich gestapelt und mit Seilen auf den Boden abgesenkt werden.
3. Öffnungen innerhalb des Gebäudes, die kleiner als 1,5 m × 1,5 m sind, müssen mit festen Abdeckungen oder durchgehenden Stahlgittern abgedeckt werden. Öffnungen, die größer als 1,5 m × 1,5 m sind, müssen mit Geländern von mindestens 1,2 m Höhe und dazwischen angebrachten horizontalen Sicherheitsnetzen geschützt werden.
4. Die gesamte vertikale Abweichung des Gerüsts darf weniger als 1/500 der Gerüstlänge betragen, maximal jedoch 100 mm. Bei geradlinig angeordneten Gerüsten darf die Längsgeradheitsabweichung weniger als 1/200 der Länge betragen. Die horizontale Abweichung horizontaler Elemente (d. h. der Höhenunterschied zwischen beiden Enden) muss weniger als 1/400 der Länge betragen.
5. Das Gerüst muss während der Nutzung regelmäßig überprüft werden. Das zufällige Stapeln von Ladungen ist strengstens untersagt. Auf jeder Schicht angesammelter Schutt muss umgehend entfernt werden und Gerüstkomponenten dürfen nicht aus großer Höhe geworfen werden.
6. Vor dem Abbau ist das Gerüst gründlich zu prüfen und alle unnötigen Gegenstände zu entfernen. Es wird eine Abbauzone eingerichtet und der Zutritt verboten. Der Abbau erfolgt Schicht für Schicht von oben nach unten. Die Verbindungselemente müssen gleichzeitig mit dem Abbau der entsprechenden Schicht entfernt werden. Demontierte Bauteile sind mittels Kränen abzusenken oder manuell herabzubefördern; Werfen ist strengstens verboten. Komponenten müssen zeitnah sortiert, transportiert und gelagert werden.

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Uhrzeit der Veröffentlichung: 2025-11-03 11:24:32
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