2.Arbeiter, die am Auf- und Abbau von Gerüsten beteiligt sind, müssen eine spezielle Ausbildung absolvieren und über gültige Zertifizierungen verfügen.
3. Materialien, Kupplungen und standardisierte Komponenten, die im Gerüstbau verwendet werden, müssen den national vorgeschriebenen Qualitätsstandards entsprechen. Alle Artikel müssen vor der Verwendung geprüft und genehmigt werden; Alle, die nicht den Anforderungen entsprechen, sind strengstens verboten.
4. Die Gerüstkonstruktion muss gemäß den landesweit festgelegten Normen und Konstruktionsanforderungen errichtet werden. Die Querverstrebungen müssen wie angegeben installiert werden und die Struktur muss am Gebäude verankert werden, um die vertikale Ausrichtung und Gesamtstabilität aufrechtzuerhalten. Geländer, vertikale Netze und horizontale Netze müssen nach Bedarf installiert werden. Die Dielen müssen dicht verlegt werden, es dürfen keine überstehenden oder lückenhaften Bretter vorhanden sein.
5. Gerüste müssen während der Montage schrittweise geprüft und genehmigt werden, um sicherzustellen, dass sie den Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Während des Baus müssen regelmäßige und außerplanmäßige Inspektionen durchgeführt werden (insbesondere nach starkem Wind, Regen oder Schnee) und ein strenges Managementsystem für die Gerüstnutzung eingerichtet werden.
6. Angebaute Hubgerüste dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn die Installation abgeschlossen ist, die Erstinspektion bestanden wurde und eine spezialisierte Inspektionsabteilung Tests durchgeführt und eine Nutzungserlaubnis erteilt hat.
7. Angebaute Hubgerüste müssen mit zuverlässigen Hebegeräten und Sicherheitsvorrichtungen wie Absturzsicherung, Kippschutz und synchronen Warnüberwachungssystemen ausgestattet sein. Der vertikale Hauptstützrahmen und der horizontale Stützrahmen der Stahlkonstruktion müssen durch Schweißen oder Schrauben verbunden werden. Die Verwendung von Befestigungselementen und Stahlrohren ist strengstens untersagt. Beim Heben müssen die Vorgänge einheitlich gesteuert und genau überwacht werden, um Stöße, Blockierungen, Kollisionen oder Kippungen zu vermeiden. Tritt eine Gefahrensituation ein, sind die Arbeiten zur Fehlerbehebung sofort zu unterbrechen.
8. Bodenstahlrohrgerüste sollten als zweireihiger Rahmen konstruiert werden. Die Verbindungen der vertikalen Pfosten müssen um eine Stufe versetzt sein, lange Fußplatten oder Stützen müssen an den Wurzeln platziert werden und Fußplatten müssen wie vorgeschrieben installiert werden. Der Boden, der die vertikalen Masten trägt, muss geebnet und verdichtet werden, um Setzungen zu verhindern, die dazu führen könnten, dass die Masten nicht mehr abgestützt werden.
9. Der Grundträger eines Kraggerüsts muss aus Stahl bestehen. Der Balken muss mit vorgefertigten Klammern, die den Festigkeitsanforderungen entsprechen, sicher an der Balkenoberfläche oder Bodenplatte befestigt werden. Je nach Höhe des Gerüstes sollten als Teilentlastungsvorrichtungen ausgelegte geneigte Stahlseile eingesetzt werden.
10. Für Korbgerüste müssen standardisierte Rahmenkörbe verwendet werden. Korbkomponenten müssen aus Stahl oder anderen geeigneten Metallkonstruktionsmaterialien mit ausreichender Festigkeit und Steifigkeit bestehen. Hebevorrichtungen zum Heben und Senken des Korbes müssen zertifiziert sein und mit kontrollierbaren Bremssystemen und Kippschutzvorrichtungen ausgestattet sein. Die Bediener müssen geschult und zertifiziert sein.
11.Auskragende Materialtransferplattformen für den Bau müssen entworfen und berechnet werden. Plattformen dürfen zur Unterstützung nicht auf Gerüsten basieren und müssen unabhängig installiert werden. Die auf beiden Seiten der Plattform aufgehängten schrägen Stahlseile müssen am Gebäude verankert werden, um die Last tragen zu können, und die Belastung der Plattform muss streng begrenzt sein.
12. Alle Hebezeuge und Betonpumpenrohre müssen während des Gebrauchs wirksam vom Gerüst isoliert sein und es müssen Maßnahmen zur Vibrationsdämpfung getroffen werden, um Instabilität durch Vibration und Stöße zu verhindern.
13. Vor dem Gerüstabbau müssen Sicherheitsmaßnahmen und technische Richtlinien festgelegt werden. Das vorzeitige Entfernen von Anbindungen ist strengstens untersagt. Der Gerüstabbau muss Schicht für Schicht von oben nach unten erfolgen und der Abbruchbereich muss deutlich als Sperrzone gekennzeichnet sein.

Uhrzeit der Veröffentlichung: 25.12.2025 11:26:33


