Gerüstbau: Sicherheitsstandards und -spezifikationen

Gerüstist ein unverzichtbares Baugerät für Mauerarbeiten, Betonieren, Verputzen, Dekorieren, Malen und Komponenteneinbau. Es erleichtert die Bedienung, das Stapeln von Material und den horizontalen Transport über kurze Distanzen. Gerüste werden hauptsächlich in vier Kategorien eingeteilt: Stützgerüste, angehängte Hubgerüste, freitragende Gerüste und Rahmengerüste, jede mit unterschiedlichen Sicherheitsspezifikationen.

1. Unterstütztes Gerüst
Das Fundament muss eben und verdichtet sein und darf kein stehendes Wasser enthalten; Entwässerungsgräben oder andere Maßnahmen sind rund um das Gerüst vorzusehen. Das Fundament muss über eine ausreichende Tragfähigkeit verfügen und die Grundplatten müssen den Belastungsanforderungen genügen. Der Sockelheber muss 50–100 mm über dem natürlichen Boden liegen.

2. Angebautes Hubgerüst
Bei der Installation müssen vier Kerngeräte überprüft werden: automatisches Absturzsicherungssystem, Kippschutzvorrichtung, Synchronsteuerung oder Lastkontrollvorrichtung, wobei die technische Leistung den Standards entspricht.
Die untere Arbeitsplattform muss vollständig beplankt sein, ohne Lücken oder überstehende Bretter. Unter den Planken muss ein horizontales Sicherheitsnetz oder Bambussperrholz angebracht werden. Lücken zwischen Gerüsten und Gebäuden müssen unten und alle zwei Stockwerke darüber durch bewegliche Klappen geschützt werden, um eine vertikale Einschließung zu gewährleisten.

3. Freitragendes Gerüst
Kragarmgerüste übertragen Lasten über Kragarmträger und zuverlässige Anker auf die Gebäudestruktur.
Als Auslegerelemente sind I-Träger (Nr. 16 oder höher) oder U-Stahl zu verwenden; Verformte Stahlstangen sind strengstens verboten.
Bei I-Trägern Nr. 16 muss eine Stahlstange (ø 25 mm oder größer) 100 mm von der Vorderseite vollständig angeschweißt werden, um vertikale Pfosten zu befestigen, die 200 mm über den I-Träger hinausragt. Alle Trägeroberflächen müssen mit gelber Korrosionsschutzfarbe gestrichen werden.

4. Rahmengerüst
Rahmengerüste müssen der aktuellen Arbeitssicherheitsnorm JGJ 128 entsprechen.
Es besteht aus geschweißten vertikalen Pfosten, horizontalen Stäben und Bewehrungsstäben. Das Fundament muss eben, verdichtet und entwässert sein und die Grundplatten und Hebeböcke müssen installiert sein. Die unteren Balken müssen den Vorschriften entsprechen.
Diagonalstreben müssen einen Winkel von 45°–60° zum Boden bilden und mit Drehkupplungen an Pfosten befestigt werden. Exzentrische Aussteifungen und horizontale Diagonalaussteifungen müssen nach Bedarf installiert werden, wobei die vertikale Abweichung der Pfosten innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen muss.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 20.03.2026 09:23:43
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