Sicherheitsdetails für Gerüste

GerüstSicherheit auf Baustellen ist von entscheidender Bedeutung. Nach dem „Einheitlichen Standard für Sicherheitstechnik von Baugerüsten“ (GB 51210-2016) müssen an der Längsaußenseite von Betriebsgerüsten vertikale Diagonalaussteifungen angebracht werden. Spezifische Regelungen sind wie folgt:
 
1. Breite der Diagonalaussteifung: Jede Diagonalaussteifung sollte sich über 4 bis 6 Felder erstrecken und eine Breite von nicht weniger als 6 Metern und nicht mehr als 9 Metern haben. Der Neigungswinkel der Diagonalaussteifung zur Horizontalen sollte zwischen 45° und 60° betragen.
 
2.Aufstellhöhe: Wenn die Aufstellhöhe weniger als 24 Meter beträgt, sollten an beiden Enden, Ecken und in Abständen von nicht mehr als 15 Metern entlang des Gerüsts diagonale Aussteifungen angebracht werden, die kontinuierlich von unten nach oben verlaufen. Ab einer Aufbauhöhe von 24 Metern muss die Diagonalaussteifung durchgehend über die gesamte Außenfläche von unten nach oben verlaufen.
 
3.Sondergerüste: Kragarmgerüste und angehängte Hubgerüste müssen über die gesamte Außenfläche von unten nach oben durchgehende Diagonalaussteifungen haben.
 
Diese Vorschriften sollen die Stabilität des Gerüsts und die Sicherheit der Arbeiter gewährleisten. Bitte halten Sie sich beim Aufbau und Einsatz von Gerüsten unbedingt an diese Sicherheitsnormen.

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Uhrzeit der Veröffentlichung: 26.01.2026, 11:18:52 Uhr
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