Spezifikationen für die Errichtung von Bodengerüsten

I. Vorgaben zur EinrichtungGerüstPolfundamente
1. Das Fundament muss geebnet, gestampft und seine Oberfläche mit Beton gehärtet werden. Auf dem Boden gestützte Gerüststangen müssen vertikal und stabil auf Metallsockeln oder massiven Trägerplatten platziert werden.
2. An der Unterseite der Gerüststangen sind Längs- und Querschienen anzubringen. Die Längsunterschiene muss mit rechtwinkligen Kupplungen an den Gerüststangen an einer Stelle befestigt werden, die nicht mehr als 200 mm über der Oberseite des Sockels liegt. Die quer verlaufende Unterschiene wird mit rechtwinkligen Verbindungsstücken direkt unterhalb der Längsunterschiene an den Gerüststangen befestigt. Wenn sich die Fundamente der Gerüststangen auf unterschiedlichen Höhen befinden, muss die untere Längsschiene auf der höheren Ebene zwei Spannweiten in Richtung der unteren Ebene reichen und an den Gerüststangen befestigt werden. Der Höhenunterschied zwischen den beiden Ebenen darf 1 m nicht überschreiten und der Abstand von der Achse der Gerüststange auf der Böschungsoberseite bis zur Böschung darf nicht weniger als 500 mm betragen.
3. Ein Entwässerungsgraben mit einem Querschnitt von mindestens 200 x 200 mm muss außerhalb des Gerüstmastfundaments installiert werden, um das Fundament frei von stehendem Wasser zu halten. Darüber hinaus muss der Bereich innerhalb von 800 mm außerhalb des Fundaments mit Beton ausgehärtet werden.
4. Außengerüste dürfen nicht auf Dächern, Vordächern, Balkonen oder ähnlichen Konstruktionen abgestützt werden. Ist eine Abstützung auf solchen Bauwerken unumgänglich, ist die Standsicherheit von Dach, Vordach, Balkon etc. rechnerisch nachzuweisen und entsprechende Anforderungen im Sonderbauplan klar festzulegen.
5. Wenn sich unter dem Gerüstfundament Gerätefundamente oder Rohrgräben befinden, dürfen während der Nutzung des Gerüsts keine Aushubarbeiten durchgeführt werden. Wenn Ausgrabungen erforderlich sind, sind Verstärkungsmaßnahmen zu ergreifen.

II. Spezifikationen für den Aufbau von Gerüststangen
1. Die Höhe der ersten Stufe des Stahlrohrgerüsts darf 2 m nicht überschreiten, und die Höhe der anderen Stufen darf 1,8 m nicht überschreiten. Der Längsabstand der Gerüststangen darf 1,8 m und der Querabstand 1,5 m (vorzugsweise 0,85 m oder 1,05 m) nicht überschreiten.
2. Wenn die Aufbauhöhe 25 m überschreitet, müssen doppelte Gerüststangen oder eine Methode mit reduziertem Abstand verwendet werden. Die Höhe der Hilfsmasten im Doppelmastaufbau darf nicht weniger als 3 Stufen (oder nicht weniger als 6 m) betragen.
3. Für die ersten Gerüststangen müssen Längs- und Querunterschienen angebracht werden. Die untere Längsschiene muss mit rechtwinkligen Verbindungsstücken an einer Stelle, die nicht mehr als 200 mm über der Oberseite des Sockels liegt, an den Gerüststangen befestigt werden, und die untere Querschiene muss ebenfalls mit rechtwinkligen Verbindungsstücken an den Gerüststangen unterhalb der unteren Längsschiene befestigt werden.
4. Die Gerüststangen der unteren Lage, die unteren Schienen und die Diagonalstreben müssen alle abwechselnd in den Warnfarben Gelb/Schwarz oder Rot/Weiß gestrichen sein.

III. Spezifikationen zum Einrichten von Gerüstträgern
1. Querhorizontale Elemente werden an den Verbindungsstellen installiert, an denen sich Gerüststangen mit horizontalen Längselementen kreuzen, und beide Enden der horizontalen Querelemente müssen an den Gerüststangen befestigt werden, um eine sichere Kraftübertragung zu gewährleisten.
2. Mit Ausnahme der obersten Stufe der obersten Schicht können Gerüststangen durch Überlappen verlängert werden; Bei allen anderen Stufen sind Stoßfugen zu verwenden. Bei der Überlappung darf die Überlappungslänge nicht weniger als 1 m betragen und es dürfen nicht weniger als 3 Drehkupplungen zur Befestigung verwendet werden.
3. Während der Nutzung des Gerüsts ist es strengstens untersagt, die horizontalen Längs- und Querträger an den Hauptknoten zu entfernen.
4. An der Innenseite der Gerüststangen sind horizontale Längselemente mit einer Länge von mindestens drei Spannweiten anzubringen.
5.Horizontale Längselemente müssen durch Stoßverbindungen oder Überlappungen verbunden werden. Bei Stoßverbindungen sind die Stoßverbindungen der horizontalen Längsträger versetzt anzuordnen. Beim Überlappen darf die Überlappungslänge der horizontalen Längselemente nicht weniger als 1 m betragen und zur Befestigung müssen in gleichen Abständen 3 Drehgelenkkupplungen installiert werden. Der Abstand von der Kante der Verbindungsabdeckplatte am Ende bis zum Ende des überlappten horizontalen Längselements darf nicht weniger als 100 mm betragen.
6. Die Länge beider Enden der horizontalen Querträger, die über die Kante der Verbindungsabdeckplatte hinausragen, darf nicht weniger als 100 mm betragen, und die Verlängerungslängen müssen so gleichmäßig wie möglich gehalten werden.
7. Überlappungs- oder Stoßverbindungen benachbarter Elemente müssen um eine Spannweite versetzt sein und die Anzahl der Verbindungen in derselben Ebene darf 50 % nicht überschreiten.

IV. Angaben zum Aufbau von Diagonalstreben und Querdiagonalen
1.Diagonale Streben müssen durchgehend von der unteren Ecke bis zur Oberseite entlang der Länge und Höhe des Gerüsts installiert werden.
2. Die Diagonalstäbe der Diagonalstreben müssen mit den verlängerten Enden der Gerüststangen oder horizontalen Querträger verbunden werden. Die Verlängerung der Diagonalstäbe erfolgt durch Läppen mit einem Neigungswinkel von 45°~60° (45° wird bevorzugt). Jede Diagonalstrebe muss 5–7 Gerüststangen mit einer Breite von mindestens 4 Spannweiten (oder nicht weniger als 6 m) überspannen.
3. Bei offenen Doppelreihengerüsten müssen an beiden Enden Querdiagonalen angebracht werden, und alle 6 Felder müssen in der Mitte zusätzliche Querdiagonalen angebracht werden.
4.Diagonalstreben und Querdiagonalen müssen gleichzeitig mit Gerüststangen und Längs-/Querhorizontalelementen errichtet werden.
5. Die Überlappungslänge der Diagonalstreben darf nicht weniger als 1 m betragen und es dürfen nicht weniger als 3 Drehkupplungen zur Befestigung verwendet werden.

V. Spezifikationen für Gerüstbohlen und Geländer
1. Auf jeder Stufe des Außengerüsts müssen Gerüstbohlen vollständig verlegt sein.
2. Gerüstbretter müssen horizontal und vertikal verlegt werden und die erforderliche Fläche vollständig und lückenlos abdecken.
3. Die vier Ecken jedes Gerüstbretts müssen fest mit doppelsträngigem verzinktem Draht der Stärke 18 verbunden sein. Die Verbindungen der Gerüstbretter müssen flach sein und es sind keine überhängenden Bretter (die über die Stütze hinausragen) zulässig. Beschädigte Gerüstbohlen sind umgehend auszutauschen.
4. Die Außenseite des Gerüsts muss mit qualifizierten dichten Sicherheitsnetzen umschlossen sein, die mit verzinktem Draht der Stärke 18 an der Innenseite der äußeren Gerüststangen befestigt werden müssen.
5. Auf jeder Stufe der Außenseite des Gerüsts muss ein 180 mm hohes Fußbrett (oder eine Fußstange) installiert werden. Zusätzlich sind in den Höhen 0,6 m und 1,2 m Schutzgeländer aus dem gleichen Material anzubringen. Wenn auf der Innenseite des Gerüsts eine Kante entsteht, sind die Geländer auf die gleiche Weise wie auf der Außenseite anzubringen.
6. Bei Flachdächern müssen die äußeren Gerüststangen 1,2 m über die Dachtraufe hinausragen. Bei geneigten Dächern müssen die äußeren Gerüststangen 1,5 m über die Dachtraufe hinausragen.

VI. Spezifikationen für den Anschluss von Gerüsten an das Gebäude (Wandanschlüsse)
1.Wandverbinder müssen in der Nähe der Hauptknoten installiert werden, wobei der Abweichungsabstand von den Hauptknoten 300 mm nicht überschreiten darf. Wenn die Abweichung 300 mm überschreitet, müssen Verstärkungsmaßnahmen ergriffen werden. Wenn sich ein Wandanschluss in der Nähe der halben Stufenhöhe der Gerüststange befindet, müssen Anpassungen vorgenommen werden.
2.Wandverbinder werden ausgehend vom horizontalen Längsträger der ersten Stufe in der unteren Schicht installiert. Wenn die Installation an dieser Stelle schwierig ist, müssen andere zuverlässige Befestigungsmaßnahmen verwendet werden. Wandanschlüsse sind in einem Rautenmuster oder alternativ in einem quadratischen oder rechteckigen Muster anzuordnen.
3. Zur Verbindung des Gerüsts mit dem Gebäude sind starre Wandverbinder zu verwenden.
4. Wandanschlüsse müssen horizontal installiert werden. Wenn eine horizontale Installation nicht möglich ist, muss das mit dem Gerüst verbundene Ende mit einem Gefälle verbunden werden; Steigungsverbindungen sind strengstens untersagt.
5. Der Abstand der Wandanschlüsse muss den Anforderungen des Sonderbauplans entsprechen: Der horizontale Abstand darf 3 Spannweiten nicht überschreiten und der vertikale Abstand darf 3 Stufen nicht überschreiten (oder 4 m nicht überschreiten). Bei Gerüsten mit einer Höhe von über 50 m darf der vertikale Abstand 2 Stufen nicht überschreiten. Wandverbinder müssen dicht innerhalb von 1 m von Gebäudeecken und innerhalb von 800 mm von der Gerüstoberkante installiert werden.
6. Wandanschlüsse müssen an beiden Enden von offenen Gerüsten installiert werden, wobei der vertikale Abstand die Bodenhöhe des Gebäudes nicht überschreiten darf (oder 4 m oder 2 Stufen nicht überschreiten darf).
7. Das Gerüst ist entsprechend dem Baufortschritt zu errichten und die Höhe des einmaligen Aufbaus darf zwei Stufen über den angrenzenden Wandanschlüssen nicht überschreiten.
8.Während der Nutzung des Gerüstes ist das Entfernen von Wandanschlüssen strengstens untersagt. Wandanschlüsse müssen schichtweise zusammen mit dem Gerüst entfernt werden; Es ist verboten, vor dem Abbau des Gerüstes zunächst alle Wandanschlüsse einer oder mehrerer Lagen zu entfernen. Der Höhenunterschied beim segmentierten Abbau darf zwei Stufen nicht überschreiten; Bei einem Höhenunterschied von mehr als zwei Stufen sind zur Verstärkung zusätzliche Wandanschlüsse einzubauen.
9. Müssen vorhandene Wandanschlüsse aus Baugründen entfernt werden, sind zuverlässige und wirksame temporäre Abstützungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit des Außengerüsts zu gewährleisten.
10. Für Gerüste mit einer Höhe von mehr als 40 m, bei denen Windwirbeleffekte auftreten können, müssen Wandverbinder verwendet werden, die den nach oben gerichteten Kippkräften standhalten können.

VII. Spezifikationen für die Inneneinhausung des Gerüstes
1.Der lichte Abstand zwischen den inneren Gerüststangen und der Gebäudewand darf in der Regel 200 mm nicht überschreiten. Kann diese Anforderung nicht erfüllt werden, sind Standplatten zu verlegen, wobei die Standplatten eben und fest sein müssen.
2. Zwischen dem Gerüst und dem Gebäude ist alle 3 Stufen unterhalb der Bauschicht eine horizontale, geschlossene Isolierung vorzusehen. In der ersten und obersten Schicht muss außerdem eine horizontale geschlossene Isolierung installiert werden.

VIII. Spezifikationen für Rampe für Außengerüste
1. Die Rampe muss an der Außenseite des Gerüsts befestigt werden und darf nicht auskragen. Die Rampe muss in Zickzackform errichtet werden, mit einer Neigung von nicht mehr als 1:3 und einer Breite von nicht weniger als 1 m. Die Fläche der Plattform am Wendepunkt darf nicht weniger als 3 m² betragen. Die Gerüststangen für die Rampe müssen unabhängig voneinander installiert werden und dürfen die Stangen des Hauptgerüsts nicht gemeinsam nutzen. Darüber hinaus sind an jeder Stufe bzw. jedem Längsfeld Anschlüsse für die Rampenstangen sowohl in Längs- als auch in Querrichtung vorzusehen.
2. Auf beiden Seiten der Rampe und rund um die Wendeplattform muss ein 180 mm hohes Fußbrett (oder Fußstange) installiert werden. In Höhen von 0,6 m und 1,2 m müssen außerdem Leitplanken aus dem gleichen Material angebracht werden, und die Rampe muss mit qualifizierten dichten Sicherheitsnetzen umschlossen sein.
3.Diagonale Streben müssen an der Seite der Rampe und an der Außenseite der Plattform angebracht werden.
4. Gerüstbretter auf der Rampe müssen horizontal verlegt werden und alle 300 mm sind Antirutschstreifen anzubringen. Die Anti-Rutsch-Streifen müssen aus 20×40 mm Kantholz bestehen und mit Mehrlitzendraht fest verbunden sein.

IX. Vorgaben zur Errichtung von Gerüstöffnungen
1. Gerüstöffnungen müssen eine Fachwerkstruktur mit aufsteigenden Diagonalstäben und parallelen Gurtstäben annehmen, wobei der Winkel zwischen den Diagonalstäben und dem Boden 45° bis 60° betragen muss.
2. Die gespreizten Stützstangen müssen aus Elementen voller Länge bestehen.
3. Die gespreizten Stützstangen müssen mit Drehkupplungen an den verlängerten Enden der horizontalen Querträger oder der horizontalen Querträger zwischen den Spannweiten befestigt werden.
4. Die beiden Gerüststangen auf beiden Seiten unterhalb des Öffnungsträgers müssen Doppelstangen sein, und die Höhe der Hilfsstangen muss 1 bis 2 Stufen höher sein als die Öffnung.
5. An den verlängerten Enden der oberen und unteren Gurtstäbe des zu öffnenden Fachwerks müssen Anti-Rutsch-Kupplungen installiert werden, und diese Anti-Rutsch-Kupplungen müssen sich in der Nähe der Kupplungen an den Hauptknoten befinden.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 2025-11-04 10:12:54
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