Vierundzwanzig Regeln für den Aufbau, Abbau und die Abnahme von Gerüsten

1. Die Höhe desGerüstDer Sockel muss 50-100 mm höher sein als das natürliche Bodenniveau.

2. Einreihiges Gerüst: Gerüst mit nur einer Reihe vertikaler Stangen, wobei ein Ende der kurzen horizontalen Stangen an der Wand angebracht wird.
Zweireihiges Gerüst: Gerüst bestehend aus zwei Reihen vertikaler Stangen und horizontalen Stangen in Längs- und Querrichtung.
a.Zweireihige Gerüste werden üblicherweise bei Maurerarbeiten eingesetzt, da das Mauerwerk eine Tragfähigkeit erfordert (z. B. zum Einbringen von Zement, Ziegeln usw.).
b. Einreihige Gerüste werden im Allgemeinen für nicht tragende Arbeiten wie Innenwandputz und Malerarbeiten verwendet.
c.Bei einreihigen Gerüsten müssen die vertikalen Stützstangen an der Wand abgestützt werden.
Die horizontalen Stangen von einreihigen Gerüsten dürfen nicht an folgenden Stellen installiert werden:
① Stellen, an denen Gerüstlöcher konstruktionsbedingt nicht reserviert werden dürfen;
② Innerhalb des 60°-Winkelbereichs an beiden Enden eines Sturzes und im Bereich von 1/2 der lichten Spannweite des Sturzes;
③ Fensterzwischenwände mit einer Breite von weniger als 1 m; 120 mm dicke Wände, behauene Steinwände und unabhängige Säulen;
④ Unter Balken oder Balkenkissen und innerhalb von 500 mm auf beiden Seiten davon;
⑤ Innerhalb von 200 mm (300 mm für Steinmauerwerk) auf beiden Seiten von Tür- und Fensteröffnungen in Ziegelmauerwerk und innerhalb von 450 mm (600 mm für Steinmauerwerk) an Wandecken;
⑥ Leichte Wände wie unabhängige oder an der Wand befestigte Ziegelsäulen, Hohlziegelwände und Porenbetonwände;
⑦ Ziegelwände mit einer Mauermörtelfestigkeitsklasse ≤ M2,5.

3. Das Gerüst muss im Einklang mit dem Baufortschritt aufgestellt werden und die Höhe des einmaligen Aufbaus darf zwei Stufen über den angrenzenden Wand-/Verbindungselementen nicht überschreiten. (Erklärung: Wenn keine Wand-/Verbindungselemente vorhanden sind, beträgt die maximale Höhe des Gerüsts zwei Stufen; alternativ ist es erlaubt, einen Gerüstkörper mit einer Höhe von höchstens zwei Stufen auf den Wand-/Verbindungselementen zu errichten. Eine „Stufe“ bezieht sich auf den Abstand zwischen horizontalen Hauptmasten.)

4. Horizontale Längsmasten (die als horizontale Hauptmasten verstanden werden können) müssen an der Innenseite der vertikalen Masten installiert werden und ihre Länge darf nicht weniger als 3 Spannweiten betragen.

5. Die Verbindungen zweier benachbarter horizontaler Längsmasten dürfen nicht im gleichen Schritt angeordnet werden. Der horizontale Versatzabstand zwischen zwei benachbarten Fugen in unterschiedlichen Schritten darf nicht weniger als 500 mm betragen, und der Abstand von der Mitte jeder Fuge zum nächstgelegenen Hauptknoten darf 1/3 der Längsspannweite nicht überschreiten.

6. Die Verbindungen zweier benachbarter horizontaler Längsmasten dürfen nicht in derselben Spannweite angeordnet sein. Der horizontale Versatzabstand zwischen zwei benachbarten Verbindungen in unterschiedlichen Spannweiten darf nicht weniger als 500 mm betragen, und der Abstand von der Mitte jeder Verbindung zum nächstgelegenen Hauptknoten darf 1/3 der Längsspanne nicht überschreiten.

7. Die Überlappungslänge der horizontalen Längsstangen darf nicht weniger als 1 m betragen, und zur Befestigung müssen in gleichen Abständen drei drehbare Befestigungselemente installiert werden. Der Abstand von der Kante der Endbefestigungs-Abdeckplatte bis zum Ende der überlappten horizontalen Längsstange darf nicht weniger als 100 mm betragen.

8. An jedem Hauptknoten muss ein quer verlaufender horizontaler Mast (kleiner horizontaler Mast) installiert, mit einem rechtwinkligen Befestigungselement gesichert werden und darf nicht entfernt werden.

9. Der Mittenabstand zwischen zwei rechtwinkligen Befestigungselementen an einem Hauptknoten darf 150 mm nicht überschreiten.

10. Bei zweireihigen Gerüsten darf die überhängende Länge des Endes der horizontalen Querstange neben der Wand das 0,4-fache der Mittellänge zwischen zwei Knoten und 500 mm nicht überschreiten.

11. Bei horizontalen Quermasten an Nicht-Hauptknoten auf der Arbeitsschicht darf der maximale Abstand die Hälfte der Längsspannweite nicht überschreiten.

12. Gestanzte Stahlgerüstbretter, Holzgerüstbretter und Bambuslattengerüstbretter werden auf drei horizontalen Querstangen platziert. Wenn die Länge eines Gerüstbretts weniger als 2 m beträgt, kann es durch zwei horizontale Querstangen gestützt werden, aber beide Enden des Gerüstbretts müssen zuverlässig befestigt werden, um ein Umkippen zu verhindern.

13.Bei stumpfer und flacher Verlegung von Gerüstbohlen:
An der Verbindungsstelle müssen zwei horizontale Querstangen angebracht werden;
Die überstehende Länge der Gerüstbohle muss 130-150 mm betragen;
Die Gesamtüberstandslänge zweier benachbarter Gerüstbohlen darf 300 mm nicht überschreiten.
Bei überlappender Verlegung von Gerüstbohlen:
Das Gelenk muss auf einer horizontalen Querstange abgestützt werden;
Die Überlappungslänge darf nicht weniger als 200 mm betragen;
Die über die horizontale Querstange hinausragende Länge darf nicht weniger als 100 mm betragen.

14.Längspfeile nach unten müssen mit rechtwinkligen Befestigungselementen an den vertikalen Pfeilern an einer Stelle befestigt werden, die nicht mehr als 200 mm über der Oberseite des Sockels liegt. Die quer verlaufenden unteren Kehrstangen müssen mit rechtwinkligen Befestigungselementen an den vertikalen Stangen direkt unter den längs verlaufenden unteren Kehrstangen befestigt werden.

15.Wenn sich die vertikalen Mastfundamente auf unterschiedlichen Höhen befinden:
Der untere Längspfosten an der höheren Position muss um zwei Spannweiten in die niedrigere Position verlängert und an den vertikalen Pfosten befestigt werden.
Der Höhenunterschied zwischen dem höheren und dem niedrigeren Fundament darf 1 m nicht überschreiten;
Der Abstand von der Achse des vertikalen Mastes über dem Hang zum Hang darf nicht weniger als 500 mm betragen.
Mit Ausnahme der obersten Stufe der obersten Schicht müssen bei der Verbindung vertikaler Pfosten in allen anderen Schichten und Stufen Stoßverbinder verwendet werden. Die Stoßbefestiger an Vertikalmasten sind versetzt anzuordnen:

16. Die Verbindungen zweier benachbarter vertikaler Masten dürfen nicht im gleichen Schritt angeordnet sein;
Der vertikale Versatzabstand zwischen zwei beabstandeten Verbindungen jedes zweiten vertikalen Pfostens in derselben Stufe darf nicht weniger als 500 mm betragen.
Der Abstand von der Mitte jeder Fuge zum Hauptknoten darf 1/3 der Stufenhöhe nicht überschreiten.
Die Überlappungslänge der vertikalen Stangen darf nicht weniger als 1 m betragen und zur Befestigung dürfen nicht weniger als 2 rotierende Befestigungselemente verwendet werden. Der Abstand von der Kante der Endbefestigungs-Abdeckplatte bis zum Ende der Stange darf nicht weniger als 100 mm betragen.

17.Wandverbindungselemente müssen an beiden Enden von offenen Gerüsten installiert werden. Der vertikale Abstand der Wand-/Verbindungselemente darf die Bodenhöhe des Gebäudes nicht überschreiten und 4 m nicht überschreiten. (Unter einem offenen Gerüst versteht man ein Gerüst, das nicht in einer geschlossenen Schleife entlang des Gebäudeumfangs angeordnet ist. Im Allgemeinen ist das Außengerüst eines Gebäudes durchgehend entlang des Gebäudeumfangs angeordnet, um eine geschlossene Struktur zu bilden. Beispielsweise ist das Gerüst an der Giebelwand nicht nur mit der Hauptstruktur, sondern auch mit dem vorderen und hinteren Gerüst an beiden Enden verbunden.)

18. Bei offenen Doppelreihengerüsten müssen an beiden Enden Querdiagonalen angebracht werden.

19. Für einreihige oder zweireihige Gerüste mit einer Höhe von weniger als 24 m:
Ein Satz Diagonalstreben muss an beiden Enden, Ecken und in jedem Abstand von höchstens 15 m an der Außenfassade angebracht werden.
Die Diagonalstreben sind durchgehend von unten nach oben zu verlegen.

20.Bei zweireihigen Gerüsten ab einer Höhe von 24 m sind an der gesamten Außenfassade durchgängig Diagonalstreben anzubringen.

21. Um die Stabilität des Gerüstkörpers zu gewährleisten, müssen in der Anfangsphase des Gerüstaufbaus (bevor die Wand/Verbindungselemente installiert werden) alle paar Felder (normalerweise 6 Felder) Wurfstreben installiert werden. Eine Wurfstütze ist ein geneigtes Stahlrohr, dessen eines Ende mit einem drehbaren Befestigungselement mit der vertikalen Stange verbunden ist und dessen anderes Ende zur Unterstützung am Boden abgestützt ist. Die Wurfstreben können ggf. erst entfernt werden, nachdem die Wand-/Verbindungselemente installiert und befestigt sind.

22.Anforderungen an den Gerüstabbau:
① Bauen Sie das Gerüst Schicht für Schicht von oben nach unten ab;
② Wand/Verbindungselemente schichtweise und abschnittsweise demontieren. Der Höhenunterschied beim Abbau darf 2 Stufen nicht überschreiten; bei mehr als 2 Stufen müssen zusätzliche Wand-/Verbindungselemente installiert werden;
③ Es ist strengstens verboten, demontierte Komponenten auf den Boden zu werfen.

23. Termine für die Gerüstkontrolle und -abnahme:
① Nach Abschluss des Fundamentbaus und vor dem Gerüstaufbau;
② Nach jeweils 6-8m Gerüstaufbau;
③ Vor dem Aufbringen von Lasten auf die Arbeitsschicht;
④ Nach einem Sturm der Stärke 6 oder mehr, starkem Regen oder Frost/Tauwetter;
⑤ Nachdem das Gerüst die vorgesehene Höhe erreicht hat;
⑥ Nachdem das Gerüst länger als 1 Monat außer Betrieb war.

24. Inhalte der regelmäßigen Gerüstkontrolle:
① Ob die Anordnung und Verbindung von Masten, Wand-/Verbindungselementen, Stützen und Türöffnungsbindern den Anforderungen entspricht;
② Ob sich im Fundament Wasser ansammelt, ob die Basis locker ist, ob die vertikalen Stangen aufgehängt sind und ob die Befestigungsschrauben locker sind;
③ Ob die Setzung und Vertikalität der vertikalen Masten den Anforderungen für zweireihige Gerüste und Vollraumgerüste mit einer Höhe von über 24 m und Vollraumtragrahmen mit einer Höhe über 20 m entsprechen;
④ Ob Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sind;
⑤ Ob das Gerüst überlastet ist.

WPS图片(1).png
Uhrzeit der Veröffentlichung: 2025-11-17 10:25:11
  • Zurück:
  • Weiter: