Berechnungsmethoden für verschiedene Gerüsttypen

GerüstDie Mengenberechnung folgt standardisierten Industrie- und Bauquotenregeln. In diesem Artikel werden einheitliche Berechnungsspezifikationen für Industrie-, Außen-, Innen-, Dekorations- und andere Spezialgerüste professionell zusammengestellt, um die Projektmengenstatistik zu standardisieren.

1. Berechnungsregeln für Industriegerüste
Kein Flächenabzug für Tür- und Fensteröffnungen bzw. Hohlräume bei der Innen- und Außenwandgerüstberechnung. Die Berechnungen sind getrennt nach unterschiedlichen Gebäudehöhen durchzuführen. Außengerüste für Hauptkonstruktionen und Dekoration können unabhängig berechnet werden, wenn die Außenwanddekoration vom allgemeinen Auftragsumfang ausgenommen ist oder keine Hauptbaugerüste übernommen werden können.

2. Berechnungsregeln für Außengerüste
Die Höhe von Gebäudeaußenwandgerüsten wird vom geplanten Außenboden bis zur Gesims- oder Brüstungsoberkante gemessen. Die technische Menge wird in Quadratmetern berechnet, indem die Außenumfangslänge der Außenwände (angebaute Strebepfeiler mit einer Breite von mehr als 240 mm sind in der entfalteten Größe enthalten) mit der Gebäudehöhe multipliziert wird.
Einreihige Außengerüste gelten für Mauerwerkshöhen unter 15 m. Bei Höhen über 15 m oder Höhen unter 15 m mit mehr als 60 % Außenwanddekorationsfläche, Ortbetonwänden und Leichtblockwänden sind zweireihige Außengerüste erforderlich. Für Gebäude mit einer Höhe von mehr als 30 m werden freitragende zweireihige Stahlgerüste eingesetzt.
Für unabhängige Ortbetonsäulen entspricht die Berechnungsfläche dem Umfang plus 3,6 m multipliziert mit der Entwurfshöhe, wobei die Quote für einreihige Gerüste zugrunde gelegt wird. Bei Ortbetonträgern und -wänden gilt die vertikale Höhe multipliziert mit der Nettolänge für die zweireihige Außengerüstquote. Auslegergerüste aus Stahlrohren werden auf der Grundlage der Außenwandlänge und der Konstruktionshöhe berechnet, wobei die Plattformbreite in Standardkontingenten abgedeckt wird.

3. Berechnungsregeln für Innengerüste
Für nicht leichte Blockinnenwände mit einer Höhe von weniger als 3,6 m vom Innenboden bis zur Dachunterseite werden einreihige Innengerüste verwendet. Zweireihige Innengerüste gelten für Wandhöhen von 3,6 m bis 6 m. Alle Innengerüste werden anhand der vertikalen Wandprojektionsfläche berechnet. Für leichte Blockwände, die keine Gerüstlöcher vorhalten können, sind zweireihige Innengerüste zwingend erforderlich.

4. Berechnungsregeln für Dekorationsgerüste
Für Innenwanddekorationen über 3,6 m sind unabhängige Dekorationsgerüste erforderlich, die mit dem 0,3-fachen der doppelten Innengerüstmenge berechnet werden, wenn keine Originalmauergerüste verfügbar sind.
Bei Deckendekorationshöhen über 3,6 m werden komplette Hallengerüste nach der Nettoinnenfläche berechnet. Bei Höhen zwischen 3,61 m und 5,2 m wird als Grundschicht gerechnet. Bei Höhen über 5,2 m wird pro 1,2-m-Schritt eine zusätzliche Schicht hinzugefügt, während Schritte unter 0,6 m vernachlässigt werden. Formel für zusätzliche Schichten: [Innennetzhöhe − 5,2 m] ÷ 1,2 m.
Unabhängige Außenwanddekorationsgerüste werden nach Dekorationsbereich berechnet, wenn die Hauptstrukturgerüste nicht wiederverwendet werden können. Für die Außenwandmalerei ist keine Gerüstberechnung erforderlich. Die Gebühren für Innenwanddekorationsgerüste werden nicht erhoben, sobald komplette Hallengerüste angebracht sind.

5. Berechnungsregeln für Sondergerüste und Schutzeinrichtungen
Grenzwandgerüste übernehmen die Standards für einreihige Innengerüste, die anhand der Wandhöhe und -länge berechnet werden. Für die Berechnung von zweireihigen Innengerüsten gelten Steinmauern mit einer Höhe von mehr als 1,0 m.
Horizontale Schutzrahmen werden anhand der horizontalen Projektionsfläche berechnet, während vertikale Schutzrahmen anhand der vertikalen Projektionsfläche berechnet werden. Kragarmgerüste werden nach Laufmetern und Lagen bemessen, Hängegerüste nach horizontaler Projektionsfläche.
Schornstein- und Schachtgerüste werden pro Einheit gezählt, ausgenommen Betonschornsteine, die durch Gleitschalung hergestellt werden. Rampen, Lagersilos, Wasser- und Öltanks sowie Gerätefundamentgerüste folgen den entsprechenden Quotennormen für zweireihige Gerüste, basierend auf Umfang und Höhe.
Die vertikale Gebäudeeinfriedung, die vertikalen Sicherheitsnetze und die freitragenden Sicherheitsnetze werden jeweils anhand der vertikalen Projektionsfläche und der tatsächlichen Abdeckungsfläche berechnet.

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Uhrzeit der Veröffentlichung: 27.04.2026 09:52:26
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