(1) Bei der Berechnung von Innen- und Außenwandgerüsten darf die Fläche, die durch Öffnungen wie Türen, Fenster und Hohlräume eingenommen wird, nicht abgezogen werden.
(2) Für Gebäude unterschiedlicher Höhe sind die Berechnungen gesondert auf der Grundlage unterschiedlicher Höhen durchzuführen.
(3) Wenn der Leistungsumfang des Generalunternehmers keine Außenwanddekoration umfasst oder die Außenwanddekoration nicht mit dem Hauptbaugerüst ausgeführt werden kann, können das Hauptaußengerüst oder dekorative Außengerüstelemente separat angebracht werden.
Zweitens: Berechnungsregeln für Außengerüste
(1) Die Höhe von Außengerüsten für Gebäude wird vom geplanten Außengeländeniveau bis zur Traufe (bzw. der Oberkante der Brüstungswand) gemessen. Die Menge wird in Quadratmetern berechnet, indem die Länge des Außenwandumfangs (einschließlich Wandvorsprünge wie Pfeiler mit einer Breite von mehr als 240 mm) mit der Höhe multipliziert wird.
(2) Bei Mauerwerkswänden mit einer Höhe unter 15 m sind einreihige Gerüste zu verwenden. Bei Höhen über 15 m oder auch unter 15 m, aber mit Tür- und Fensteröffnungen und dekorativen Flächen, die 60 % der Außenwandfläche überschreiten (oder bei Ortbetonwänden oder Leichtblockwänden), sind zweireihige Gerüste zu verwenden. Für Gebäude mit einer Höhe von mehr als 30 m können je nach Projektbedingungen auskragende, zweireihige Plattformgerüste aus Stahl verwendet werden.
(3) Unabhängige Säulen (vor Ort gegossene Betonrahmensäulen) werden in Quadratmetern berechnet, indem der Umfang der strukturellen Außenkante der Säule plus 3,6 m mit der geplanten Säulenhöhe multipliziert wird, und es wird das einreihige Außengerüstelement angewendet. Bei Ortbetonträgern und -wänden basiert die Berechnung auf der Höhe vom geplanten Außengelände oder der Oberseite der Bodenplatte bis zur Unterseite der Platte, multipliziert mit der Nettolänge des Balkens oder der Wand in Quadratmetern, und es wird das zweireihige Außengerüst angewendet.
(4) Stahlrohrgerüste mit auskragender Plattform werden in Quadratmetern berechnet, indem die Länge des Außenwandumfangs mit der geplanten Höhe multipliziert wird. Die Auskragbreite der Plattform wird im Kontingent umfassend festgelegt, und der entsprechende Kontingentposten ist auf der Grundlage der angegebenen Höhe bei der Anwendung auszuwählen.
Drittens: Berechnungsregeln für Innengerüste
(1) Bei Innenwandgerüsten ist ein einreihiges Innengerüst zu verwenden, wenn die Höhe vom geplanten Innenboden bis zur Unterseite der Dachplatte (oder der halben Höhe der Giebelwand) weniger als 3,6 m beträgt (für nicht leichte Blockwände). Bei Höhen über 3,6 m, aber unter 6 m sind zweireihige Innengerüste zu verwenden.
(2) Das Innengerüst wird auf der Grundlage der vertikalen Projektionsfläche der Wandoberfläche berechnet und die Innengerüstelemente werden angebracht. Für verschiedene leichte Blockwände, bei denen keine Gerüstlöcher in den Innenwänden gelassen werden dürfen, müssen zweireihige Innengerüstelemente verwendet werden.

Uhrzeit der Veröffentlichung: 26.11.2025, 11:14:41 Uhr


