Strukturelle Anforderungen, Installation, Demontage, Inspektion und Abnahme – wichtige Punkte für Ringlock-Gerüste

I. AllgemeinGerüstBestimmungen
(1) Basierend auf dem Außendurchmesser der vertikalen Stangen können Gerüste in den Standardtyp (B-Typ) und den Hochleistungstyp (Z-Typ) eingeteilt werden. Die Qualität der Gerüstkomponenten, Materialien und deren Herstellung müssen dem aktuellen Industriestandard „JG/T 503 Components for Cuplock Steel Tube Supports“ entsprechen.
(2) Die Stiftverbindung zwischen der Stangenendhülse und der Verbindungsgrundplatte (Becher) sollte beim Hämmern selbstsichernd sein und sich nicht herausziehen lassen. Verwenden Sie während des Aufbaus einen Hammer mit einem Gewicht von mindestens 0,5 kg, um mindestens zweimal auf die Oberseite des Stifts zu schlagen, bis er fest sitzt. Schlagen Sie nach dem Festziehen erneut zu, und die Setzung des Stifts sollte 3 mm nicht überschreiten.
(3) Nachdem der Stift festgezogen ist, sollte die Bogenfläche der Buchse bündig an der Außenfläche der vertikalen Stange anliegen.
(4) Die strukturelle Gestaltung des Gerüsts sollte je nach Gerüsttyp, Aufbauhöhe und Belastung unterschiedliche Sicherheitsstufen aufweisen. Die Klassifizierung der Sicherheitsklasse sollte den Bestimmungen in der folgenden Tabelle entsprechen. [Hinweis: Tabelleninhalt nicht im Originaltext enthalten]

II. Anforderungen an den Gerüstbau
(A) Allgemeine Bestimmungen
(1) Das Gerüstbausystem muss vollständig sein und eine Gesamtstabilität aufweisen.
(2) Wählen Sie Riegelträger mit fester Länge (Horizontalträger) und Diagonalstreben basierend auf dem berechneten Längs- und Querabstand der vertikalen Pfosten aus dem Bauplan aus und konfigurieren Sie vertikale Pfosten, Fußstützen, verstellbare U-Köpfe (Gabelköpfe) und verstellbare Fußstützen entsprechend der Montagehöhe.
(3) Die Hubhöhe (vertikaler Abstand zwischen den Riegeln) des Gerüsts sollte 2 m nicht überschreiten.
(4) Die Diagonalaussteifung des Gerüstrahmens darf nicht mit Stahlrohrkupplungen (herkömmliche Klemmen) verbunden werden.
(5) Wenn der Auslegungslastwert für Vertikalmasten des Standardtyps (B-Typ) 40 kN übersteigt oder für Vertikalmasten des Schwerlasttyps (Z-Typ) 65 kN übersteigt, sollte die erste Hubhöhe des Gerüsts im Vergleich zur Standardhubhöhe um 0,5 m verringert werden.

(B) Statische Anforderungen an Traggerüste (Traggerüst/Tragerüst)
(1) Das Verhältnis von Höhe zu Breite des Stützrahmens sollte innerhalb von 3 liegen. Liegt das Verhältnis über 3, müssen Umsturzsicherungsmaßnahmen wie z. B. starre Verbindungen zu bestehenden Bauwerken ergriffen werden.
(2) Ordnen Sie für Stützrahmen mit einer Standardhubhöhe von 1,5 m eine vertikale Diagonalaussteifung an und wählen Sie das Aussteifungsanordnungsmuster basierend auf der Montagehöhe, dem Rahmenmodell und dem Bemessungswert der Axialkraft auf die vertikalen Stangen aus.
(3) Wenn die Aufbauhöhe des Tragrahmens 16 m übersteigt, sollten in jedem Feld innerhalb des Oberlifts vertikale Diagonalaussteifungen installiert werden.
(4) Die Auslegerlänge des verstellbaren U-Kopfes (Gabelkopf), der sich von der Mittellinie des oberen Riegels oder des Doppelkanal-Stützbalkens in einem Stützrahmen erstreckt, sollte 650 mm nicht überschreiten. Die freiliegende Länge der Schraube sollte 400 mm nicht überschreiten und die Länge, die in den vertikalen Pfosten oder Doppelkanalträger eingeführt wird, sollte nicht weniger als 150 mm betragen.

(C) Bestimmungen für verstellbare U-Heads (Gabelköpfe) und Base Jacks
(1) Die Einstecklänge der Schraube eines verstellbaren Sockelhebers in die vertikale Stange sollte nicht weniger als 150 mm betragen und die freiliegende Länge der Schraube sollte 300 mm nicht überschreiten. Der Abstand von der Mittellinie des unteren Riegels (der als Kicker-Riegel dient) zur Grundplatte des verstellbaren Sockelhebers sollte 550 mm nicht überschreiten.
(2) Wenn die Aufbauhöhe des Stützrahmens 8 m übersteigt und sich in der Nähe vorhandene Gebäudestrukturen befinden, sollte er alle 4 bis 6 Höhenhübe zuverlässig an den umgebenden Strukturen befestigt werden.
(3) Horizontale Querverstrebungen (Scherenverstrebungen) sollten alle 4 bis 6 Standardhubhöhen entlang der Höhe des Tragrahmens installiert werden und dabei den einschlägigen Bestimmungen für horizontale Scherenverstrebungen aus Stahlrohr im aktuellen Industriestandard „JGJ 130 Safety Technical Code for Steel Tube Scaffolding with Couplers in Construction“ entsprechen.
(4) Wenn ein Stützrahmen als unabhängiger Turm errichtet wird, sollte er alle 2 bis 4 Höhensprünge horizontal mit benachbarten unabhängigen Türmen verbunden werden.
(5) Bei der Schaffung eines Fußgängerdurchgangs innerhalb des Tragrahmens, der die gleiche Breite wie ein einzelner Riegelträger hat, können der untere Riegel und die Diagonalstreben in bestimmten Abständen gezielt entfernt werden, um den Durchgang zu bilden, wobei zwischen den vertikalen Pfosten auf beiden Seiten senkrecht zur Durchgangsrichtung vertikale Diagonalstreben angebracht werden. Bei der Erstellung von Durchgängen unterschiedlicher Breite sollte über dem Durchgang ein Stützbalken errichtet werden; Das Trägermodell und der Abstand werden anhand der Belastung bestimmt. Der vertikale Pfostenabstand in den Feldern neben dem Durchgang, der den Träger trägt, sollte durch Berechnung ermittelt werden, und der Tragrahmen um den Durchgang herum sollte integral verbunden sein. Die Öffnung oben sollte vollständig mit einem Schutzbelag abgedeckt werden. In angrenzenden Buchten sollten Sicherheitsnetze installiert werden. An Öffnungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen sollten Sicherheitswarnungen und Antikollisionseinrichtungen angebracht werden.

(D) Anforderungen an den Gerüstbau (Zugangsgerüste)
(1) Das Verhältnis von Höhe zu Breite des Gerüsts sollte innerhalb von 3 liegen. Wenn das Verhältnis 3 übersteigt, sollten Kippsicherungsmaßnahmen wie Abspannseile installiert werden (siehe Diagramm für Abspannseile).
(2) Bei der Errichtung zweireihiger Außengerüste oder wenn die Aufbauhöhe ≥ 24 m beträgt, wählen Sie die geometrischen Abmessungen des Rahmens entsprechend den Nutzungsanforderungen aus, und die Hubhöhe des angrenzenden Riegels sollte 2 m nicht überschreiten.
(3) Bei zweireihigen Außengerüsten sollten Vertikalstangen unterschiedlicher Länge in versetzter Anordnung auf der ersten Ebene verwendet werden. An der Unterseite der vertikalen Stangen sollten verstellbare Fußstützen oder Grundplatten angebracht werden.
(4) Bei der Erstellung eines Fußgängerdurchgangs in einem zweireihigen Außengerüst sollte über dem Durchgang ein Stützbalken installiert werden; Der Balkenquerschnitt wird anhand der Spannweite und der Belastung bestimmt. Auf beiden Seiten des Durchgangs sollten zusätzliche Diagonalaussteifungen am Gerüst angebracht werden. Die Öffnung oben sollte vollständig mit einem Schutzbelag abgedeckt werden. Auf beiden Seiten sollten Sicherheitsnetze angebracht werden. An Öffnungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen sollten Sicherheitswarnungen und Antikollisionseinrichtungen angebracht werden.
(5) An der Außenfassade von zweireihigen Gerüsten sollten vertikale Diagonalaussteifungen angebracht werden, die Folgendes einhalten:
① An den Ecken und an beiden Enden von offenen Gerüsten sind durchgehende Diagonalaussteifungen von unten nach oben anzubringen.
② Alle 4 Felder sollten durchgehende vertikale oder geneigte Diagonalaussteifungen installiert werden. Wenn die Rahmenhöhe 24 m überschreitet, installieren Sie alle 3 Felder eine Diagonalverstrebung.
③ Zwischen benachbarten äußeren vertikalen Pfosten des zweireihigen Gerüsts sollten von unten nach oben durchgehende vertikale Diagonalstreben installiert werden.
(6) Die Installation von Kabelbindern (Wandanschlüssen) sollte Folgendes erfüllen:
① Anbindungen sollten starre Elemente sein, die Zug- und Druckbelastungen standhalten und fest mit der Hauptgebäudestruktur und dem Gerüstrahmen verbunden sind.
② Einbindungen sollten in der Nähe der Hauptknotenpunkte des Hauptbuchträgers installiert werden.
③ Verbindungen auf demselben Boden sollten auf derselben Ebene liegen, mit einem horizontalen Abstand von nicht mehr als 3 Feldern. Die Auskraghöhe des Rahmens über den Anbindungen sollte 2 Hübe nicht überschreiten.
④ An den Rahmenecken oder an beiden Enden offener Doppelreihengerüste sollten Anker pro Bodenebene installiert werden, mit einem vertikalen Abstand von nicht mehr als 4 m.
⑤ Die Anbindungen sollten vom Riegel der ersten Ebene an der Basis beginnen und in einem Rauten- oder Rechteckmuster angeordnet sein, wobei die Verbindungspunkte gleichmäßig verteilt sein sollten.
⑥ Wenn Anbindungen nicht an der Basis des Gerüsts angebracht werden können, sollten Sie erwägen, ein mehrreihiges Gerüst mit Diagonalverstrebungen zu errichten, um auf der nach außen gerichteten Seite einen zusätzlichen Leiterrahmen zu bilden.

III. Montage und Demontage
(A) Bauvorbereitung
(1) Vor dem Gerüstbau ist ein spezieller Bauplan auf der Grundlage der Standortbedingungen, der Bodentragfähigkeit und der Aufbauhöhe zu erstellen und nach Genehmigung umzusetzen.
(2) Betreiber sollten eine professionelle technische Ausbildung erhalten, Beurteilungen bestehen und über Zertifikate verfügen. Vor der Montage sollten technische und sicherheitstechnische Unterweisungen auf Basis des Sonderbauplans durchgeführt werden.
(3) Akzeptierte qualifizierte Komponenten sollten nach Typ und Spezifikation sortiert und gelagert werden, mit Mengen- und Spezifikationsetiketten versehen. Der Lagerbereich sollte über eine gute Entwässerung verfügen und frei von stehendem Wasser sein.
(4) Eingebettete Teile wie Verbindungsanker, Halterungsschrauben oder Befestigungsschrauben/-ringe für Aufhängungsträger sollten gemäß den Designanforderungen vorab eingebettet werden.
(5) Der Gerüstbauplatz sollte eben und fest sein und es müssen Entwässerungsmaßnahmen getroffen werden.

(B) Inhalt des Bauplans
Der besondere Bauplan sollte Folgendes umfassen: Erstellungsgrundlage, Projektübersicht, Bauanordnung, Bautechnik und -verfahren, Sicherheits- und Qualitätssicherungsmaßnahmen, Bauleitung und Betreiberzuordnung, Abnahmevoraussetzungen, Notfallmaßnahmen, Berechnungen und Zeichnungen.

(C) Fundament- und Basisbuchsen
(1) Das Gerüstfundament muss gemäß dem speziellen Bauplan erstellt und auf der Grundlage der Anforderungen an die Tragfähigkeit des Bodens abgenommen werden, bevor mit der Errichtung begonnen werden kann.
(2) Bei Erdfundamenten sollten unter vertikalen Masten verstellbare Fußstützen und Grundplatten verwendet werden; Die Länge der Sohlenplatte sollte nicht weniger als 2 Spannen betragen.
(3) Bei erheblichen Fundamenthöhenunterschieden nutzen Sie zur Anpassung die Knotenhöhenunterschiede der vertikalen Pfosten in Verbindung mit verstellbaren Sockelhebern.

(D) Montage und Demontage des Stützrahmens (Schalungsunterstützung)
(1) Die Position der vertikalen Pfosten des Stützrahmens sollte gemäß dem speziellen Bauplan festgelegt werden.
(2) Der Tragrahmen sollte auf der Grundlage der Positionierung der verstellbaren Grundstützen für die vertikalen Pfosten errichtet werden und Grundeinheiten in der Reihenfolge „vertikaler Pfosten → Riegelträger (horizontaler Träger) → Diagonalstrebe“ bilden, bevor er zum Gesamtsystem erweitert wird.
(3) Verstellbare Basisheber sollten auf den Positionierungslinien platziert und waagerecht gehalten werden. Wenn Sohlenplatten benötigt werden, sollten diese flach sein; Verzogene oder rissige Holzsohlen dürfen nicht verwendet werden.
(4) Bei der Errichtung mehrschichtiger durchgehender Stützrahmen sollten die vertikalen Stangen der oberen und unteren Schichten koaxial sein.
(5) Nach der Errichtung sollte der Tragrahmen überprüft und bestätigt werden, dass er dem speziellen Bauplan entspricht, bevor mit der nächsten Bauphase fortgefahren wird.
(6) Nach der Installation der verstellbaren Sockelheber und U-Köpfe sollte die Außenfläche der vertikalen Stange bündig mit der verstellbaren Mutter abschließen; Der Unterschied zwischen dem Außendurchmesser der vertikalen Stange und dem Innendurchmesser der Mutternstufe sollte 2 mm nicht überschreiten.
(7) Nach dem Einbau der Stifte für Riegelträger und Diagonalstreben sollte eine Hammerschlagprüfung durchgeführt werden; Die kontinuierliche Setzung sollte 3 mm nicht überschreiten.
(8) Beim Heben des Rahmens sollten für vertikale Mastverbindungen zusätzliche Mastverbindungskomponenten hinzugefügt werden.
(9) Beim Auf- und Abbau des Rahmens sollten kleine Komponenten wie verstellbare Sockelheber und U-Köpfe manuell von Hand geführt werden; Hebevorgänge sollten von dafür zuständigem Personal geleitet werden und Kollisionen mit dem Rahmen sollten vermieden werden.
(10) Nach der Errichtung darf die Vertikalabweichung der vertikalen Masten nicht mehr als 1/500 der Gesamthöhe des Tragrahmens und nicht mehr als 50 mm betragen.
(11) Die Demontage sollte nach dem Prinzip „Demontage in umgekehrter Reihenfolge der Montage“ von oben beginnend Schicht für Schicht erfolgen. Das gleichzeitige Arbeiten auf verschiedenen Ebenen ist verboten. Das Werfen von Materialien ist strengstens untersagt.
(12) Bei segmentierter oder fassadenweiser Demontage ist ein technischer Plan für die Begrenzung festzulegen, um die Stabilität der verbleibenden Abschnitte zu gewährleisten.

(E) Auf- und Abbau von Gerüsten (Zugangsgerüste)
(1) Vertikale Gerüststangen sollten entsprechend dem Baufortschritt genau positioniert und aufgestellt werden. Die Aufbauhöhe von zweireihigen Außengerüsten sollte 2 Hübe über dem höchsten Ankerpunkt und die freie Höhe 4 m nicht überschreiten.
(2) Anbindungen für zweireihige Außengerüste sind synchron zum Aufrichten des Rahmens an vorgegebenen Stellen einzubauen und dürfen nicht nacheilend eingebaut oder willkürlich entfernt werden.
(3) Der Aufbau der Arbeitsplattform sollte folgendem entsprechen:
① Die Plattform sollte vollständig überdacht sein.
② Bordbretter und Geländer sollten an der Außenseite von zweireihigen Außengerüsten angebracht werden. Leitplanken können aus zwei horizontalen Schienen an den Verbindungspunkten 0,5 m und 1,0 m an den Pfosten auf jeder Ebene bestehen, an deren Außenseite engmaschige Sicherheitsnetze angebracht sind.
③ Lücken zwischen der Arbeitsplattform und der Hauptstruktur sollten mit horizontalen Sicherheitsnetzen geschützt werden.
④ Bei Verwendung von Terrassenplatten aus Stahl müssen die Haken in die Riegelträger eingerastet und verriegelt werden.
(4) Bewehrungsstäbe und Diagonalaussteifungen sind synchron zum Gerüst zu errichten. Beachten Sie bei der Verwendung von Kupplungen und Stahlrohren die Anforderungen der Norm JGJ130.
(5) Die Höhe des äußeren Geländers am oberen Hub des Gerüsts sollte nicht weniger als 1500 mm über der obersten Ebene der Arbeitsplattform betragen.
(6) Wenn vertikale Masten unter Spannung stehen, sollte der verlängerte Verbindungsteil der Masthülse mit Schrauben verbunden werden.
(7) Gerüste sind abschnittsweise aufzustellen und zu nutzen und dürfen erst nach Abnahme genutzt werden.
(8) Mit dem Gerüstabbau darf erst nach Bestätigung durch den Projektleiter und Erteilung einer Abbaugenehmigung begonnen werden.
(9) Während der Demontage sollte ein sicherer Bereich abgegrenzt, Warnschilder angebracht und bestimmtes Personal zur Überwachung eingesetzt werden.
(10) Vor dem Abbau sollten Geräte, überschüssiges Material und Schutt auf dem Gerüst entfernt werden.
(11) Die Demontage sollte nach dem Prinzip „umgekehrte Reihenfolge der Montage“ erfolgen; Das gleichzeitige Arbeiten auf verschiedenen Ebenen ist nicht gestattet. Anbindungen für zweireihige Außengerüste sollten bei der Demontage des Rahmens Schicht für Schicht entfernt werden; Der Höhenunterschied zwischen den Abbauabschnitten sollte 2 Hübe nicht überschreiten. Wenn die örtlichen Gegebenheiten einen größeren Höhenunterschied erfordern, müssen zusätzliche Anker zur Verstärkung angebracht werden.

(F) Inspektion und Abnahme
(1) Die Annahme von Gerüstkomponenten, die auf die Baustelle gelangen, sollte Folgendes umfassen: Produktidentifikation, Qualitätszertifikat, Typprüfbericht; wichtigste technische Parameter und Benutzerhandbuch; Stichprobenkontrolle und Vollbildprüfung, wenn die Qualität zweifelhaft ist.
(2) Stützrahmen und Gerüste sollten unter folgenden Umständen akzeptiert werden: nach der Fertigstellung des Fundaments, vor der Errichtung des Rahmens; bei hohen Schalungsstützen über 8 m nach jeweils 6 m Höhe; nach Erreichen der Sollhöhe, vor dem Betonieren; vor der Wiederverwendung nach mehr als einem Monat Inaktivität; nach Ereignissen wie Windstärke 6 oder höher, starkem Regen oder Auftauen gefrorener Bodenfundamente.
(3) Die Abnahme des Stützrahmens sollte Folgendes bestätigen: Das Fundament entspricht der Konstruktion, ist eben und fest, die vertikalen Pfosten haben keine Lockerheit oder Aufhängung am Fundament, die Grundstützen und Grundplatten erfüllen die Anforderungen; Rahmenaufbau konstruktionskonform, Diagonalaussteifung, Scherenaussteifung usw. werden nach Vorschrift eingebaut; Auslegerlänge der verstellbaren U-Heads und Basisheber entspricht den Anforderungen; In den Anschlussplatten werden Bolzen für Riegelträger und Diagonalstrebenhülsen festgeschraubt.
(4) Bei der Gerüstabnahme ist zu bestätigen, dass der Rahmenaufbau dem Entwurf entspricht, die Diagonalaussteifung oder Scherenaussteifung konform eingebaut ist; Keine ungleichmäßigen Setzungen unter vertikalen Masten; verstellbare Fußstützen berühren das Fundament ohne Lockerheit oder Aufhängung; Konstruktionskonforme Anbindungen, zuverlässige Verbindung mit Hauptkonstruktion und Rahmen; Die äußeren vertikalen Sicherheitsnetze, die inneren horizontalen Netze und die Leitplanken sind vollständig und sicher. Komponenten zur Wiederverwendung werden vor der Verwendung einer Sichtprüfung und Aufzeichnung unterzogen. Bau- und Qualitätsprüfungsaufzeichnungen sind zeitgerecht und vollständig; In den Anschlussplatten werden Bolzen für Riegelträger und Diagonalstrebenhülsen festgeschraubt.
(5) Die Vorspannung der Stützrahmen (falls erforderlich) sollte folgenden Anforderungen genügen: Es wird ein spezieller Vorspannungsplan erstellt und vor der Vorspannung wird eine Sicherheits- und technische Unterweisung durchgeführt. Das Lastlayout der Vorspannung simuliert die tatsächliche strukturelle Lastverteilung. Die Vorspannung erfolgt symmetrisch in Stufen. Vorspannungsüberwachung und Belastungsstufen entsprechen der „Technischen Spezifikation JGJ/T 194 für die Vorspannung von Vollrahmen-Stahlrohrstützen“.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 2025-10-11 10:26:32
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