Zehn Inspektionsschritte für Gerüste in Industrieprojekten

(I) Inspektion vonGerüstFundament und Basis
1. Die Konstruktion des Gerüstfundaments und des Gerüstsockels muss gemäß den einschlägigen Vorschriften auf der Grundlage der Gerüsthöhe und der Bodenverhältnisse vor Ort berechnet werden.
2.Überprüfen Sie, ob das Gerüstfundament und der Gerüstsockel verdichtet sind.
3.Überprüfen Sie, ob das Gerüstfundament und der Gerüstsockel eben sind.
4. Überprüfen Sie, ob sich im Gerüstfundament und im Gerüstsockel Wasser ansammelt.

(II) Inspektion von Gerüstentwässerungsgräben
1. Entfernen Sie Schmutz von der Gerüststelle und ebnen Sie den Boden, um eine reibungslose Entwässerung zu gewährleisten.
2. Entwässerungsgräben sollten 500 mm bis 680 mm außerhalb der äußersten Pfostenreihe installiert werden.
3. Die Breite des Entwässerungsgrabens sollte 200 mm bis 350 mm und die Tiefe 150 mm bis 300 mm betragen. Am Ende des Grabens sollte eine Sumpfgrube (600 mm × 600 mm × 1200 mm) installiert werden, um eine rechtzeitige Ableitung des angesammelten Wassers zu gewährleisten.
4. Die obere Breite des Entwässerungsgrabens sollte 300 mm und die untere Breite 180 mm betragen.
5. Das Gefälle des Entwässerungsgrabens sollte i = 0,5 betragen.

(III) Inspektion von Gerüstgrundplatten und -fundamenten
1. Die Inspektion der Gerüstgrundplatten und -fundamente sollte anhand der Gerüsthöhe und -belastung erfolgen.
2. Für Gerüste unter 24 m sollten die Spezifikationen der Grundplatte (Breite größer als 200 mm, Dicke größer als 50 mm) sein. Stellen Sie sicher, dass jeder Pfosten in der Mitte der Grundplatte platziert wird und die Grundplattenfläche nicht weniger als 0,15 m² beträgt.
3. Die Dicke der Grundplatte für tragende Gerüste über 24 m muss genau berechnet werden.
4. Der Gerüstfundament muss in der Mitte der Grundplatte platziert werden, mit einer Breite von mehr als 100 mm und einer Dicke von mindestens 50 mm.

(IV) Inspektion von Gerüstbrettern
1. Kickboards müssen mit den Pfosten verbunden sein und nicht verbundene Kickboards sind strengstens verboten.
2. Der horizontale Höhenunterschied von Kickboards sollte 1 m nicht überschreiten und der Abstand von der Böschungskante sollte nicht weniger als 0,5 m betragen.
3. Längsstoßbretter sollten mit rechtwinkligen Verbindungsstücken nicht mehr als 200 mm über dem Fundament an den Pfosten befestigt werden.
4. Querstoßbretter sollten mit rechtwinkligen Verbindungsstücken an den Pfosten direkt unter den Längsstoßbrettern befestigt werden.

(V) Inspektionsstandards für den Gerüsthauptkörper
1. Die Inspektion des Gerüsthauptkörpers sollte auf der Grundlage der Bauanforderungen berechnet werden. Beispielsweise muss der Abstand der Stützen bei gewöhnlichen Gerüsten weniger als 2 m, der Abstand der horizontalen Längsstäbe weniger als 1,8 m und der Abstand der horizontalen Querstäbe weniger als 2 m betragen.
2. Die vertikale Abweichung der Stützen sollte anhand der Gerüsthöhe überprüft und gleichzeitig der absolute Unterschied kontrolliert werden.
3. Beim Zusammenfügen von Pfosten müssen, mit Ausnahme der obersten Stufe, alle anderen Verbindungen mit Stoßverbindern verbunden werden, und die Verbindungen sollten versetzt sein.
4. Der Abstand der horizontalen Längsstäbe sollte 2 m nicht überschreiten und muss durchgehend installiert werden.
5.Querhorizontale Stäbe sollten am Schnittpunkt von Pfosten und Längshorizontalstäben installiert werden und müssen über rechtwinklige Verbindungsstücke mit den Pfosten verbunden werden.
6.Kupplungen müssen beim Gerüstaufbau ordnungsgemäß verwendet werden. Ein Austausch oder Missbrauch ist strengstens untersagt und es dürfen keine Kupplungen mit abisolierten Gewinden oder Rissen im Gerüst verwendet werden.

(VI) Inspektionsstandards für Gerüstbretter
1. Nach dem Gerüstaufbau auf der Baustelle müssen die Gerüstbretter vollständig verlegt und fachgerecht verbunden werden. An den Ecken des Gerüsts sollten die Gerüstbretter versetzt angeordnet und sicher befestigt werden. Unebenheiten sollten mit Holzklötzen ausgeglichen und festgenagelt werden.
2.Gerüstbretter auf der Arbeitsschicht sollten flach ausgelegt, vollständig abgedeckt und sicher befestigt werden. Die Überstandslänge von Gerüstbrettern (das Ende ragt 12-15 cm aus der Wandoberfläche heraus) sollte 20 cm nicht überschreiten. Der Abstand der horizontalen Stäbe sollte entsprechend dem Verwendungszweck des Gerüsts eingestellt werden. Gerüstbretter können flach oder überlappend verlegt werden.

(VII) Inspektion von Gerüstanbindungen
Einbindungen werden in starre Einbindungen und flexible Einbindungen unterteilt. Auf Baustellen sollten starre Anbindungen verwendet werden. Bei Gerüsten unter 24 m sollten Anbindungen in Abständen von 3 Stufen und 3 Spannweiten angebracht werden. Bei Gerüsten zwischen 24 m und 50 m sollten Anker im Abstand von 2 Stufen und 3 Spannweiten angebracht werden.

(VIII) Inspektion der Queraussteifung von Gerüsten
1. Bei Gerüsten über 24 m müssen Querverstrebungen an beiden Enden der Außenseite und durchgehend von unten nach oben angebracht werden. Bei Traggerüsten und Spezialgerüsten sind mehrfach durchgehende Querverbände von unten nach oben einzubauen. Der Winkel zwischen den Diagonalstäben der Queraussteifung und dem Boden sollte 45° bis 60° betragen. Die Breite jeder Queraussteifung sollte nicht weniger als 4 Spannweiten und nicht weniger als 6 m betragen.
2. Wenn die Gerüsthöhe 24 m überschreitet, müssen Querverstrebungen durchgehend von unten nach oben angebracht werden.

(IX) Inspektion von Gerüstzugangswegen
1. Zugangswege für Gerüste sind in Hängeleitern und „Z“-förmige Gehwege oder geneigte Gehwege unterteilt.
2. Hängeleitern müssen vertikal von unten nach oben aufgehängt, alle 3 m vertikal befestigt werden und der obere Haken muss sicher mit einem Leitungsdraht Nr. 8 befestigt werden.
3. Zugangsstege müssen auf der gleichen Höhe wie das Gerüst installiert werden. Die Breite von Fußgängerwegen sollte mindestens 1 m betragen und das Gefälle 1:6 betragen. Die Breite von Materialtransportwegen sollte mindestens 1,2 m bei einer Neigung von 1:3 betragen. Anti-Rutsch-Streifen sollten in Abständen von 0,3 m und einer Höhe von ca. 3-5 cm angebracht werden.

(X) Überprüfung der Absturzsicherungsmaßnahmen für die Gerüstkonstruktion
1.Müssen Sicherheitsnetze am Baugerüst aufgehängt werden, prüfen Sie, ob die Sicherheitsnetze flach, sicher und intakt sind.
2. An der Außenseite des Baugerüsts müssen feinmaschige Netze angebracht werden, und die feinmaschigen Netze sollten flach und intakt sein.
3. Auf dem Gerüst müssen alle 10-15m vertikal Absturzsicherungen angebracht werden. An der Gerüstaußenseite sollten zeitnah feinmaschige Netze angebracht werden. Bei der Installation von Sicherheitsnetzen auf der Innenseite müssen diese gespannt sein und die Befestigungsseile der Sicherheitsnetze sollten an sicheren und zuverlässigen Stellen befestigt werden.

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Uhrzeit der Veröffentlichung: 28.11.2025 10:36:42
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