Sicherheitstechnische Normen für Baugerüste

I. Allgemeine Bestimmungen fürGerüst
Die Struktur und Aufbautechnik des Gerüsts muss den Bauanforderungen entsprechen und sicherstellen, dass der Rahmen solide und stabil ist.
Die Verbindungsknoten von Gerüstbauteilen müssen den Anforderungen an Festigkeit und Rotationssteifigkeit genügen. Der Rahmen muss während seiner gesamten Lebensdauer sicher und zuverlässig bleiben, ohne dass sich Knoten lösen.
Komponenten wie Elemente, Knotenverbinder und Beschläge, die im Gerüstbau verwendet werden, müssen kompatibel sein und verschiedene Errichtungsmethoden und Konstruktionsanforderungen erfüllen.
Je nach Art, Belastung, Aufbau und baulichen Gegebenheiten des Gerüstes sind Längs- und Querdiagonalen auszusteifen. Die Diagonalstreben müssen fest mit benachbarten Vertikalmasten verbunden sein. Anstelle der Diagonalaussteifung können auch Diagonalstreben und Querstreben verwendet werden. Auf Torgerüsten aus Stahlrohren installierte Queranker können die Längsdiagonalaussteifung ersetzen.

II. Arbeitsgerüst
Die Breite des Arbeitsgerüsts darf nicht weniger als 0,8 m und nicht mehr als 1,2 m betragen. Die Höhe der Arbeitsschicht darf 1,7 m nicht unterschreiten und 2 m nicht überschreiten.
Arbeitsgerüste müssen entsprechend den Entwurfsberechnungen und Bauanforderungen mit Anbindungen ausgestattet sein, die den folgenden Bestimmungen entsprechen:
1.Anker müssen so konstruiert sein, dass sie sowohl Druck als auch Zug standhalten und fest mit der Gebäudestruktur und dem Rahmen verbunden sein.
2. Der horizontale Abstand der Anbindungen darf drei Felder und der vertikale Abstand drei Stufen nicht überschreiten. Die Auskraghöhe des Rahmens über den Ankern darf zwei Stufen nicht überschreiten.
3. An den Ecken und an beiden Enden des offenen Arbeitsgerüsts müssen zusätzliche Anker angebracht werden. Der vertikale Abstand der Anker darf die Geschosshöhe des Gebäudes nicht überschreiten und 4,0 m nicht überschreiten.

Die Längsaußenfassade von Arbeitsgerüsten muss mit einer vertikalen Diagonalaussteifung ausgestattet sein, die den folgenden Bestimmungen entspricht:
1. Die Breite jeder Diagonalaussteifung muss sich über 4 bis 6 Felder erstrecken und darf 6 m nicht unterschreiten und 9 m nicht überschreiten. Der Neigungswinkel der Diagonalstreben zur Horizontalebene muss zwischen 45° und 60° betragen.
2. Bei Aufbauhöhen unter 24 m sind an beiden Enden, an den Ecken und in Abständen von höchstens 15 m durchgehend von unten nach oben Diagonalaussteifungen anzubringen. Ab einer Aufbauhöhe von 24 m ist die Diagonalaussteifung durchgehend über die gesamte Außenfassade von unten nach oben anzubringen.
3.Kraggerüste und angehängte Hubgerüste müssen über die gesamte Außenfassade von unten nach oben durchgehend mit einer Diagonalaussteifung versehen sein.

Bei Verwendung von vertikalen Diagonalankern oder Querankern als Ersatz für die vertikale Diagonalaussteifung:
Beim Einsatz von Vertikaldiagonalen und Vertikalquerstreben als Ersatz für die Vertikaldiagonalen von Arbeitsgerüsten gelten folgende Bestimmungen:
1. An jedem Ende und jeder Ecke des Arbeitsgerüsts muss ein Satz installiert werden.
2. Bei Montagehöhen unter 24 m sind die Sets alle 5 bis 7 Felder zu installieren. Ab einer Montagehöhe von 24 m sind die Sets alle 1 bis 3 Felder zu installieren. Benachbarte vertikale Diagonalstreben müssen symmetrisch in einer umgekehrten V-Form angeordnet sein.
3. Jede vertikale Diagonalstrebe und jeder vertikale Querbinder müssen durchgehend von unten nach oben zwischen benachbarten vertikalen Längsstangen an der Außenseite des Arbeitsgerüsts installiert werden.

Die untersten Elemente von Arbeitsgerüsten müssen mit Längs- und Quertrittbrettern ausgestattet sein.
Die Basis der vertikalen Pfosten von freitragenden Gerüsten muss zuverlässig mit der freitragenden Tragkonstruktion verbunden sein. An der Basis der vertikalen Pfosten sind Längsstoßbretter und in Abständen horizontale Diagonalverstrebungen oder horizontale Diagonalstreben anzubringen.

Angebaute Hubgerüste müssen den folgenden Bestimmungen entsprechen:
1. Vertikale Hauptrahmen und horizontale Stützträger müssen Fachwerk- oder starre Rahmenkonstruktionen aufweisen, deren Elemente durch Schweißen oder Schrauben verbunden sind.
2. Es müssen Vorrichtungen zum Schutz gegen Umkippen, gegen Absturz, gegen Überlast, gegen Unterlast und für synchrones Heben installiert sein, die alle empfindlich und zuverlässig sein müssen.
3.Jedes vom vertikalen Hauptrahmen abgedeckte Stockwerk muss mit einer an der Wand befestigten Stütze ausgestattet sein. Jede an der Wand befestigte Stütze muss in der Lage sein, die volle Last ihrer Position zu tragen. Während des Gebrauchs muss der vertikale Hauptrahmen zuverlässig an den an der Wand befestigten Stützen befestigt sein.
4. Bei Verwendung elektrischer Hebegeräte muss der kontinuierliche Hubweg die Höhe eines Stockwerks überschreiten und über zuverlässige Brems- und Positionierungsfunktionen verfügen.
5. Absturzsicherungen und die Befestigungspunkte von Hebegeräten müssen separat installiert werden und dürfen nicht an derselben Wandhalterung befestigt werden.

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Uhrzeit der Veröffentlichung: 2025-10-13 11:10:35
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